«Polen kann und sollte auch nicht nur einen einzigen Zloty zahlen», sagte er am Donnerstag in Warschau der Nachrichtenagentur PAP zufolge. Der polnische Staat dürfe sich nicht «der Gesetzlosigkeit unterwerfen». Das gelte für die verhängten Strafzahlungen im Zusammenhang mit der umstrittenen Justizreform und dem Braunkohle-Abbau Turow an der Grenze zu Sachsen.
Das Gericht in Luxemburg hatte Polen am Mittwoch zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes von einer Million Euro verurteilt. Grund sei die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen der EU zu polnischen Justizreformen umzusetzen. Es geht dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.
Bereits am 20. September war Polen wegen des Tagebaus Turow vom EuGH zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, hiess es damals in einer Anordnung der EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta. Deshalb müsse Polen für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500 000 Euro Strafe zahlen.