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Regierungsrat will Rentenniveau der Aargauer Staatsangestellten stützen

Berufliche Vorsorge

Regierungsrat will Rentenniveau der Aargauer Staatsangestellten stützen

03.03.2022, 17:58 Uhr
· Online seit 03.03.2022, 13:29 Uhr
Der Aargauer Regierungsrat will den Staatsangestellten und Lehrpersonen bei der beruflichen Vorsorge ein «angemessenes Leistungsniveau» gewährleisten. Ein übermässiges Absinken der Renten aus der Pensionskasse soll verhindert werden. Der Regierungsrat rechnet mit Mehrkosten von 15 Millionen Franken pro Jahr.

Quelle: ArgoviaToday / Severin Mayer

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Der Reformdruck auf die berufliche Vorsorge habe sich stark erhöht, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Gründe dafür seien die steigende Lebenserwartung und die schwierige Lage an den Kapitalmärkten. Dies führt gemäss Regierungsrat generell zu sinkenden Umwandlungssätzen und damit zu tieferen Renten.

Konkret senkte die Aargauischen Pensionskasse (APK), bei der vor allem Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert sind, den technischen Umwandlungssatz zulasten der Versicherten von ursprünglich 6,8 Prozent (bis 2013) auf neu 5,0 Prozent (ab 2024).

Während früher eine Person in Rente rund 65 Prozent des früheren Lohnes erhielt (Pensionskasse und AHV), so sinkt das Niveau nun auf 55 Prozent. Damit werde das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 Prozent aus der ersten Säule (AHV) und der zweiten Säule (Pensionskasse) im Durchschnitt nicht mehr erreicht, hält der Regierungsrat in seiner Anhörungsvorlage an Parteien und Verbände fest.

Er will diese Absenkung im Vorsorgeplan des Kantons abfedern und schlägt verschiedene Massnahmen vor. Damit ein Leistungsziel von 60 Prozent des versicherten Lohns erreicht werden kann, sollen die Sparbeiträge anteilsmässig erhöht werden. Weiter schlägt der Regierungsrat eine Reduktion des Koordinationsabzugs vor.

Vorteile für Teilzeitbeschäftigte

Mit der Senkung des Koordinationsabzugs werden laut Regierungsrat auch sozialpolitische Ziele verfolgt und (Teilzeit-)Angestellte mit tiefen Löhnen besser versichert. Zudem plant der Regierungsrat eine Einmaleinlage durch den Kanton für Versicherte im Alter über 50 Jahren. Dieser Gruppe verbleibe am wenigsten Zeit, durch höhere Sparbeiträge ihr Alterskapital zu erhöhen.

Die eigentlichen Abfederungsmassnahmen verursachen dem Kanton pro Jahr Mehrkosten. Die Erhöhung der Spargutschriften schlägt mit 6,9 Millionen Franken pro Jahr zu Buche, und die Senkung des Koordinationsabzugs kostet 8,1 Millionen Franken pro Jahr. Die Einmaleinlage kostet 20,4 Millionen Franken.

Gemeinden müssen mitbezahlen

Sämtliche Massnahmen haben auch finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden, weil diese 35 Prozent der Personalkosten der Lehrpersonen tragen. Die Versicherten wiederum zahlen höhere Beiträge ein, was ihren Nettolohn reduziert und damit gleichzeitig einen Beitrag für ihre persönliche Altersvorsorge leistet.

Für Finanzdirektor Markus Dieth (Die Mitte) handelt es sich um eine «ausgewogene Vorlage mit Augenmass». Mit den vorgeschlagenen Massnahmen nehme die Vorsorgelösung des Kantons einen Platz im Mittelfeld vergleichbarer Pensionskasse ein.

«Als Arbeitgeber stehen wir in Konkurrenz mit anderen Arbeitgebern» liess sich Dieth zitieren. «Mit dieser ausgewogenen Vorlage haben wir die Chance, ein verantwortungsvoller Arbeitgeber für alle Mitarbeitenden und für alle Lehrpersonen des Kantons zu sein und attraktiv und wettbewerbsfähig zu bleiben.»

veröffentlicht: 3. März 2022 13:29
aktualisiert: 3. März 2022 17:58
Quelle: sda

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