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Rüge vom Bundesrat: Aargauer Waldgesetz nicht vollständig genehmigt

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Rüge vom Bundesrat: Aargauer Waldgesetz nicht vollständig genehmigt

04.09.2024, 17:06 Uhr
· Online seit 04.09.2024, 17:06 Uhr
Das vom Aargauer Grossen Rat beschlossene Waldgesetz widerspricht bei der Bestimmung zu Einrichtungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung den Vorgaben des Bundes. Der Bundesrat hat diese Bestimmung am Mittwoch abgelehnt. Er genehmigte jedoch die meisten Änderungen des Waldgesetzes.
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Die abgelehnte Bestimmung sehe vor, dass einfache Einrichtungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald bei nachgewiesenem Bedarf zonenkonform seien, teilte der Bundesrat mit. Das Bundesrecht und die bundesgerichtliche Rechtsprechung verlangten jedoch, dass solche Einrichtungen einer Ausnahmebewilligung gemäss Raumplanungsgesetz und Waldgesetz bedürften, da sie nicht zonenkonform seien, hiess es.

Der Bundesrat genehmigte eine weitere Bestimmung im neuen Waldgesetz nur unter Vorbehalt. Der Kanton müsse diese bundesrechtskonform ausgelegen. Die Regelung sieht vor, dass der Kanton Zonen zur Freizeitnutzung im Wald ausscheiden kann. Dies sei rechtlich möglich, und der Bund habe nichts dagegen einzuwenden.

Es braucht Ausnahmebewilligung

Der Kanton beabsichtigt aber, innerhalb dieser Zonen Einrichtungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung zu erlauben – und zwar gestützt auf eine Baubewilligung für zonenkonforme Bauten, wie es in der Medienmitteilung des Bundesrats hiess.

Notwendig sei jedoch ebenfalls eine Ausnahmebewilligung nach dem Raumplanungsgesetz und dem Waldgesetz für solche Bauten der intensiven Freizeit- und Erholungsnutzung.

Parlament segnete alles ab

Der Grosse Rat hatte im vergangenen November die Änderungen des kantonalen Waldgesetzes beschlossen. Gemäss dem Bundes-Waldgesetz bedürfen bestimmte Ausführungsvorschriften der Kantone der Genehmigung des Bundes. Der Vollzug des Waldgesetzes obliegt den Kantonen. Die Genehmigung ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des kantonalen Erlasses. Daher prüfe der Bund die Ausführungsvorschriften des neuen Aargauer Waldgesetzes.

Die Bestimmungen zu den grossen Veranstaltungen im Wald, zur forstlichen Planung sowie zur Waldbewirtschaftung stehen mit dem Bundesrecht in Einklang. Der Bundesrat genehmigte diese Bestimmungen. Sie treten in Kraft.

Eine Stellungnahme des kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt von Regierungsrat Stephan Attiger (FDP) zur Kritik des Bundes steht noch aus.

(red./sda)

veröffentlicht: 4. September 2024 17:06
aktualisiert: 4. September 2024 17:06
Quelle: ArgoviaToday

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