Im Gegensatz zu ballistischen Raketen unterliegen Marschflugkörper nicht den Sanktionen gegen Nordkorea. UN-Resolutionen verbieten dem Land die Erprobung ballistischer Raketen. Dabei handelt es sich in aller Regel um Boden-Boden-Raketen, die je nach Bauart auch einen atomaren Sprengkopf befördern können. Anders als ballistische Raketen verfügen Marschflugkörper über einen permanenten eigenen Antrieb.
Nordkorea hat seit Beginn des Jahres bereits mehrfach Raketen getestet und deshalb unter anderem neue Kritik der USA und ihrer Verbündeten Südkorea und Japan auf sich gezogen. Bei den Tests kamen eigenen Angaben zufolge auch Hyperschallraketen zum Einsatz. Bei solchen Waffen kann ein sogenannter Hyperschall-Gleitflugkörper von einer ballistischen Rakete aus starten. Hyperschall-Waffen lassen sich wegen ihrer hohen Geschwindigkeit nur schwer abfangen.
Nach neuen Sanktionen der USA hatte Nordkorea zuletzt angedeutet, auch wieder Atombomben und Interkontinentalraketen testen zu können. Schon Ende 2019 erklärte Machthaber Kim Jong Un, dass sich Pjöngjang grundsätzlich nicht mehr an sein selbst gesetztes Testmoratorium gebunden sehe. Hintergrund waren die fehlenden Fortschritte in den Verhandlungen der USA mit Nordkorea über sein Atomwaffenprogramm. Das US-Finanzministerium beschloss in diesem Monat Sanktionen gegen fünf Nordkoreaner, denen es vorwarf, Güter für die Massenvernichtungs- und Raketenprogramme ihres Landes zu beschaffen.