Die Anweisung folgt den sogenannten Tugendgesetzen der Taliban, die im August dieses Jahres erlassen wurden und bezieht sich mutmasslich auf die Abbildung von Menschen und Tieren.
Wie der Journalistenverband Afghanistan Journalists Center (AFJC) mitteilte, sind auch nicht-staatliche Medien in der Provinz angewiesen worden, kein Filmmaterial mehr zu senden, auf dem lebende Wesen zu sehen sind. Fernsehsender hätten daraufhin ihren Betrieb eingestellt. Der AFJC spricht von einer «besorgniserregenden Entwicklung für die Pressefreiheit in Afghanistan».
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Starke Einschränkungen für Journalisten
Die im August erlassenen sogenannten Tugendgesetze der Islamisten sorgten international für Empörung. Neben ihrer Einschränkung für Medien bedeuten sie vor allem weitere Einschnitte für die Rechte der Frauen. Demnach dürfen sie in der Öffentlichkeit weder singen noch vorlesen, auch müssen sie auf der Strasse Gesicht und Körper verhüllen. Männern schreibt das Gesetz unter anderem Bart- und Hosenlänge vor.
Seit ihrer erneuten Machtübernahme im August 2021 hätten die Taliban zudem mehr als 20 Medienrichtlinien eingeführt und umgesetzt, die die Medienfreiheit in Afghanistan stark eingeschränkt hätten, so der AFJC.
Beobachtern zufolge versuchen die autoritär regierenden Islamisten, eine Medienlandschaft zu schaffen, die nur ihre Ansichten widerspiegelt und ihren Interessen dient. Lokalen Aktivisten für Pressefreiheit zufolge hat sich Afghanistan zu einem der Länder mit der stärksten Zensur weltweit entwickelt.
(sda/osc)