(sat/dpa) Das Verfahren um die tödliche Gleis-Attacke im Frankfurter Hauptbahnhof wird am 19. August beginnen. Das teilte das Landgericht Frankfurt am Freitag mit. Ein aus Eritrea stammender Mann soll vor knapp einem Jahr, am Vormittag des 29. Juli 2019, einen acht Jahre alten Jungen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE auf das Gleis gestossen haben. Die Schwurgerichtskammer muss in einem Sicherungsverfahren über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, den heute 41 Jahre alten Beschuldigten dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Der 40 Jahre alten Mutter gelang es, sich zur Seite zu rollen, das Kind wurde von dem Zug erfasst und getötet. Mutter und Sohn waren auf dem Weg in die Ferien. Der Fall hatte weit über Deutschland hinaus für Aufsehen gesorgt. Der Mann hatte zuletzt in der Schweiz gewohnt. Seit 2006 war er in Wädenswil wohnhaft. Wie die Zürcher Kantonspolizei vor einem Jahr informierte, besass er seit 2011 einen C-Ausweis und ist Mitglied der christlich-orthodoxen Glaubensgemeinschaft. Laut Polizei führte der mutmassliche Täter mit seiner Familie ein unauffälliges Leben.
Totschlag oder Mord?
Die polizeilichen Ermittlungen und eine Hausdurchsuchung vor einem Jahr ergaben keine Hinweise auf eine Radikalisierung oder ein ideologisches Motiv. Zuletzt war der Tatverdächtige bei den Verkehrsbetrieben Zürich (VBZ) angestellt – seit Anfang 2019 jedoch krankgeschrieben wegen psychischer Probleme, wie die Polizei vor rund einem Jahr informierte. Weil er eine Woche vor der Tat zu Hause eine Nachbarin angriff und seine Frau, die Kinder sowie weitere Menschen in seiner Wohnung einschloss, war es zu einem Polizeieinsatz gekommen. Darauf wurde der Eritreer zur Verhaftung ausgeschrieben. Dennoch konnte er nach Deutschland gelangen.
Die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft legt dem Eritreer Totschlag, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen zur Last. Das Gericht erklärte am Freitag in einer Mitteilung, auch Mord sowie versuchter Mord in zwei Fällen kämen infrage. Es sind bisher insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.