Demnach darf im standesamtlichen Personenregister das biologische Geschlecht eines Menschen, das dort nach seiner Geburt eingetragen wurde, später nicht mehr verändert werden. Insbesondere schliesst dies aus, dass eine Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, unter ihrem neuen Geschlecht anerkannt wird und ihre Dokumente in diesem Sinne ändern kann.
Menschenrechtsorganisationen verurteilten die neue Regelung. So erklärte David Vig von Amnesty International Ungarn: «Diese Gesetzgebung (...) setzt Trans-Personen und intersexuellen Menschen weiterer Diskriminierung aus.» Sie verstärke eine «intolerante und feindselige Umgebung» für diese Menschen und werfe Ungarn zurück ins Mittelalter.
Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, teilte mit, das Gesetz widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Sie nannte es einen Schlag gegen die Menschenwürde von Trans-Personen.
Ultra-konservative Familienpolitik
Der seit 2010 regierende Ministerpräsident Viktor Orban sieht sich immer wieder mit der Kritik konfrontiert, Menschen- und Bürgerrechte in seinem Land zu verletzen. Zudem propagiert er eine ultra-konservative Familienpolitik, die Menschen mit einer von der vermeintlichen Norm abweichenden Sexualität ausgrenzt.
Orban führt auch einen ideologischen Kreuzzug gegen die «Gender-Theorie», das heisst gegen die wissenschaftliche Anschauung, dass das Geschlecht eines Menschen nicht nur biologisch bestimmt ist, sondern auch von sozialen und kulturellen Einflüssen abhängt. So ist es Universitäten in Ungarn untersagt, Lehrgänge in diesem Fach anzubieten.