«Ich bin bereit zu handeln, wenn die Einschränkungen das erlaubte Mass übersteigen», sagte von der Leyen der «Bild am Sonntag». «Dann drohen Vertragsverletzungsverfahren.»
Der rechtsnationale ungarische Regierungschef Viktor Orban hatte sich Ende März vom Parlament in Budapest mit umfassenden Sondervollmachten zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie ausstatten lassen. So kann er ohne zeitliche Befristung und gegebenenfalls ohne parlamentarische Kontrolle auf dem Verordnungsweg regieren. Das Notstandsgesetz hatte im In- und Ausland Kritik und Besorgnis ausgelöst.
Grundsätzlich sei es in Ordnung, wenn Mitgliedstaaten der EU mit Notfallmassnahmen auf die Krise reagieren, sagte von der Leyen. «Aber: Die Massnahmen müssen verhältnismässig sein, zeitlich begrenzt, demokratisch kontrolliert.» Die Kommission beobachte das in allen Staaten, «aber bei Ungarn sehen wir aufgrund von kritischen Erfahrungen der Vergangenheit besonders genau hin».
Von der Leyen hatte schon Anfang des Monats gesagt, sie sei «insbesondere über die Situation in Ungarn besorgt», und erklärt: Falls nötig, werde die EU-Kommission handeln. Die Kommission werde es prüfen.