Es geht unter anderem darum, Flug- und Strassenverkehr sowie die Fischerei aufrecht zu erhalten, wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitteilte.
«Die Verhandlungen laufen noch, aber das Ende der Übergangsfrist ist nahe», schrieb Kommissionschefin Ursula von der Leyen auf Twitter. Es gebe keine Garantie für einen Vertrag. «Wir müssen vorbereitet sein - auch darauf, dass am 1. Januar kein Vertrag in Kraft ist.»
Die Notmassnahmen für diesen Fall enthalten einen Vorschlag, um bestimmte Flugverbindungen zwischen Grossbritannien und der EU für sechs Monate aufrecht zu erhalten - basierend auf Gegenseitigkeit mit Grossbritannien. Auch für die Anerkennung von Sicherheitszertifikaten für Flugzeuge soll es eine Übergangsregel geben, damit diese nicht in der EU stillgelegt werden müssen.
Eine ähnliche Regelung auf Gegenseitigkeit soll es geben, um Frachttransporte und Busverkehr aufrecht zu erhalten, ebenfalls für sechs Monate.
Für das politisch sehr umstrittene Thema Fischerei schlägt die EU-Kommission einen Rechtsrahmen vor, der bis 31. Dezember 2021 gelten soll - oder bis zu einem Fischereiabkommen mit Grossbritannien. Diese Vereinbarung soll den Zugang von britischen Fischkuttern in EU-Gewässer regeln und umgekehrt. Die Kommission werde eng mit dem Europaparlament und dem Ministerrat zusammenarbeiten, um die Regelungen noch vor dem 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.
Mehrere EU-Staaten hatten die Kommission immer wieder gedrängt, diese Notfallmassnahmen voranzutreiben. Die Kommission hatte dies hinausgezögert. Jetzt begründete sie den Vorstoss mit der grossen Unsicherheit, ob bis 1. Januar ein Handelsabkommen in Kraft ist, das diese Massnahmen unnötig machen würde.
Von der Leyen hatte am Mittwochabend bei einem dreistündigen Gespräch mit Premier Boris Johnson keinen erkennbaren Fortschritt erzielt. Am 31. Dezember endet die Brexit-Übergangsfrist und Grossbritannien scheidet aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus.