Wirtschaft

Ferien-Panne? Das kannst du tun

Ferien-Panne? Das kannst du tun

· Online seit 21.07.2019, 18:09 Uhr
Verspätete Flüge, ausgefallene Züge oder ein Koffer, der den Weg in die Feriendestination nicht schafft: Es sind kleinere und grössere Ärgernisse, die die Ferienerholung zunichte machen. Das kannst du dagegen tun.
Fabienne Engbers
Anzeige

Man freut sich auf ein paar Tage Ausspannen, Erholung, Kraft tanken. Doch dann entpuppen sich die Ferien als Nervenspiel, denn irgendwas läuft schief. Damit einen das nebst den Nerven kein zusätzliches Geld kostet, gibt es ein paar nützliche Tipps, die helfen, damit umzugehen.

Flug wird gecancelt

Wird ein Flug weniger als zwei Wochen ohne Angebot eines Ersatzfluges vor Abflug abgesagt, so haben Passagiere einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Da die Schweiz hier einer EU-Richtlinie folgt, werden die Entschädigungen in Euro berechnet. Gemäss «NZZ Bellevue» erhält man bei einem Flug bis 1500 Kilometer 250 Euro, bis 3500 Kilometer 400 Euro und ist die Flugdistanz grösser als 3500 Kilometer, bekommt man 600 Euro. Zusätzlich muss die Fluggesellschaft für Hotel, Verpflegung und allfällige Handykosten aufkommen.

Dies gilt allerdings nicht, wenn die Airline ausserordentliche Umstände wie ein Unwetter oder Streiks für die Annullierung geltend macht.

Zug hat Verspätung

Nicht nur Flugzeuge, sondern auch Züge können bei der Ferienreise mühsame Verspätungen haben. Hat ein Fernverkehrszug mehr als eine Stunde Verspätung, bekommt man einen Gutschein über zehn Franken. Ausserdem zahlen die SBB eine Hotelübernachtung oder eine Taxifahrt bis zu 200 Franken, sofern man wegen einer Verspätung den letzten Anschluss verpasst.

Auch international hat man bei Zugverspätungen Anrecht auf Ticketerstattungen. Bei Verspätungen ab einer Stunde werden 25 Prozent des Tickets rückerstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wie im Flugverkehr gibt es bei ausserordentlichen Umständen Ausnahmen.

Gepäck kommt nicht an

Einmal in den Ferien angekommen, lauert schon die nächste Gefahr: Beim Umsteigen auf einen Anschlussflug hat es das Gepäck nicht geschafft und fliegt nun irgendwo zwischen Europa und dem Rest der Welt umher. Aber auch hier kann man auf die Airline Regress nehmen: Alles, was man am Ferienort neu kaufen muss, kann man mittels Quittungen zurückfordern. Dies gilt bis zu einer Maximalgrenze von 1530 Franken pro Person – sofern eine Schweizer oder eine EU-Airline den Flug anbietet.

Krank vor dem Ferienstart

Kann man endlich komplett entspannen und den Stress loslassen, geschieht es nicht selten, dass man plötzlich flach im Bett liegt. Tritt das tatsächlich ein, sollte man sich unbedingt ein Arztzeugnis holen, das die Krankheit in den Ferien bestätigt. So bekommt man nach den Ferien die Krankheits-Tage wieder gutgeschrieben.

veröffentlicht: 21. Juli 2019 18:09
aktualisiert: 21. Juli 2019 18:09
Quelle: enf

Anzeige
Anzeige