Der Bundesrat ist seiner Linie weitestgehend treu geblieben. Er nimmt am Montag erste, vorsichtige Lockerungsschritte vor: Läden mit Gütern des nichttäglichen Bedarfs dürfen öffnen, ebenso Museen, die Aussenbereiche von Zoos und Sportanlagen im Freien. Draussen dürfen sich ausserdem wieder bis zu 15 Personen treffen.
Gastrobetrieb sogar drinnen?
Entgegen der Forderungen der Kantone dürfen Gastronomen nicht vom Lockerungsschritt am 1. März profitieren. Wenn es die epidemiologische Lage zulässt, können ab 22. März wieder die ersten Gäste auf Restaurantterrassen bedient werden – bei günstiger Entwicklung wird der Betrieb auch in Innenbereichen in Betracht gezogen.
Quelle: CH Media Video Unit
Bundesrat gibt dem Druck der Kantone kaum nach
In drei Punkten kommt die Landesregierung den Kantonen entgegen. So erfolgt der zweite Öffnungsschritt früher als geplant – am 22. März statt am 1. April. Es gibt darüber hinaus, wie gewünscht, Erleichterungen für junge Erwachsene und es werden draussen Menschenansammlungen mit bis zu 15 Personen zugelassen. «Es gab viele Kritikpunkte», gesteht Bundespräsident Guy Parmelin. Er und Gesundheitsminister Alain Berset sind allerdings überzeugt, dass ein vorsichtiger Exit des Shutdowns angesichts der unsicheren Lage der richtige Weg sei. Sie gehen im Frühling nicht von einer dritten Welle, sondern von einer Beruhigung aus.
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(dab/lag)