Quelle: tvo
Der Unfall, bei dem 2010 ein 17-jähriger Lehrling in seinem Lehrbetrieb in Appenzell in einem Warenlift eingeklemmt und tödlich verletzt wurde, blieb strafrechtlich ungeklärt. Die drei im April 2017 wegen fahrlässiger Tötung Angeklagten - der Betreiber des Lehrbetriebs, der verantwortliche Lehrmeister sowie der Hersteller des mangelhaften Warenlifts - kamen nie vor Gericht. Das Innerrhoder Bezirksgericht musste das Verfahren im September 2017 einstellen.
Nach heftiger öffentlicher Kritik reagierte die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) und ordnete eine externe Untersuchung an. Der damit betraute Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster kam 2018 in seinem Bericht zum Schluss, der fallführende Staatsanwalt habe die Strafuntersuchung nicht mit der nötigen Zielstrebigkeit, Planung und Umsicht durchgeführt.
Justiz unter verstärkter Aufsicht
Die Standeskommission stellte Herbert Brogli per sofort frei. Dieser kündigte seinerseits seine Stelle als Leitender Staatsanwalt auf Ende Januar 2019. Als weitere Konsequenz aus dem Fall kündigte die Standeskommission an, die Aufsicht über die kantonale Justiz zu verstärken. Mit der strafrechtlichen Aufarbeitung des Justizversagens wurde ein ausserordentlicher Staatsanwalt betraut.
Dieser hat nach Abschluss seiner Untersuchungen im vergangenen November beim Bezirksgericht Anklage gegen Brogli wegen mehrfacher Begünstigung erhoben. Die Anklage fordert für den ehemaligen Leitenden Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten. Brogli hatte die Verzögerung der Strafuntersuchung mit einer zu hohen Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft begründet.
Die Anklage hingegen vertritt die Ansicht, Brogli hätte über genügend Ressourcen verfügt, sich die nötige Zeit für den Fall zu nehmen. Immerhin habe sich der Beschuldigte im Verlauf des langen Basisverfahrens auch Zeit genommen, je ein Mandat der Kantone Basel-Landschaft und St.Gallen zu übernehmen, wozu er nicht verpflichtet gewesen wäre.
(red.)