Damit antwortet der Regierungsrat heute auf eine Petition, die vor drei Wochen eingereicht wurde. Er teilt mit, den «Sonneblick» im Normalfall mit 80 Personen zu belegen. Die effektive Belegung hänge von den Entwicklungen im Asylwesen und der Anzahl Zuweisungen durch das Staatssekretariat für Migration ab.
Kanton in der Verantwortung
Kanton und Gemeinden sind von Gesetzes wegen verpflichtet, für die vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden zu sorgen. Zudem hat der Kanton laut Asylverordnung explizit die Kompetenz, zur Entlastung der Gemeinden kantonale Zentren einzurichten.
Deshalb könne dem Anliegen der Petitionäre, die Betriebsdauer stark zu kürzen und die Belegungszahl massiv zu reduzieren, nicht entsprochen werden. Dies würde auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen keinen Sinn machen, heisst es in einer Mitteilung.
Betrieb ab 2017
Der Regierungsrat habe Verständnis für die zurzeit noch bestehenden Unklarheiten, Unsicherheiten und Ängste der Einwohner von Walzenhausen. Er versichert den Petitionären, im Hinblick auf die geplante Betriebsaufnahme Anfang 2017 und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde zu gegebener Zeit weitere Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung und spezifische Austauschsitzungen («runde Tische») mit den Anwohnenden durchzuführen.
Der TVO-Beitrag zum Thema: