Ostschweiz

Degersheimer Waffensammler verurteilt

Degersheim

Waffensammler: «Nach Tod meiner Frau hat es mir ausgehängt»

05.09.2019, 17:25 Uhr
· Online seit 05.09.2019, 16:14 Uhr
Ein 63-jähriger Degersheimer ist am Donnerstag vom Kreisgericht Wil in Flawil zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Besitzer von fast 300 Waffen war in einen internationalen illegalen Waffenhandel verwickelt.
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Rund 280 Waffen, weit über 100'000 Schuss und 1,3 Millionen Franken in bar – diesen gigantischen Fund machten St.Galler Kantonspolizisten im Dezember 2017 in einem Haus in Degersheim. Am Donnerstag musste sich der Besitzer, ein mittlerweile 63-jähriger Pensionär, vor dem Kreisgericht Wil in Flawil verantworten. Angeklagt wurde er wegen mehrfacher und versuchter Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen sowie mehrfachen Vergehens und mehrfacher Übertretung des Waffengesetzes. 

Meiste Waffen in legalem Besitz

Die Maschinengewehre, Revolver und weiteren Waffen fanden die Polizisten überall im Haus verstreut. Sie lehnten an Wänden, lagen auf Tischen oder standen in unabgeschlossenen Schränken und waren damit frei für die drei Söhne des Ostschweizers sowie Gäste der Familie zugänglich. Bei den meisten gefundenen Waffen geht die Staatsanwaltschaft von legalem Besitz aus. Es sei nicht nachweisbar, wann der Beschuldigte die Waffen gekauft habe. Der Handel unter Privatpersonen unterliegt erst seit Ende 2008 der Waffenerwerbsscheinpflicht.  

Der 63-Jährige gestand vor dem zuständigen Richter, manche Waffen nicht angemeldet zu haben, und bat um Entschuldigung. «Das war ein riesiger Fehler. Ich war ein Idiot», sagte er während der Verhandlung – sichtlich aufgebracht. Er habe in seinem Leben nur gearbeitet und den «Scheissdreck» gesammelt. «Nach dem Tod meiner Frau hat es mir komplett ausgehängt. Über mich wurde gesagt, ich sei nicht mehr ganz normal. Trotzdem musste ich weiterhin für meine Goofe sorgen.»

Die Leidenschaft fürs Sammeln, und so manches seltenes Stück, hatte der Degersheimer von seinem Vater geerbt. In seinem Haus häuften sich über die Jahre neben Waffen zahlreiche weitere Sammlerstücke an, darunter alte Briefmarken, Radios und Möbel, die er an Flohmärkten an die Frau oder den Mann brachte. 

Waffe für Delikt bereitgestellt 

Auf einem Flohmarkt in Werdenberg lernte der Witwer Ende 2016 denn auch den späteren Käufer seiner Waffen kennen, einen in Lustenau wohnhaften Türken. Die beiden trafen sich in den Folgemonaten regelmässig im Haus des Angeklagten. Obwohl sein Kunde keinerlei waffenrechtliche Dokumente besass, verkaufte der Beschuldigte ihm einen «Kaninchentöter» sowie fünf Feuerwaffen.

Der inzwischen vom Landesgericht Feldkirch verurteilte Lustenauer war Teil eines internationalen Waffenrings, unter anderem innerhalb Österreichs und in der Türkei. Eine seiner Waffen war im Mai 2016 in ein versuchtes Tötungsdelikt im französischen Toulouse involviert. 

«Es ging um Antiquitäten und Prostituierte»

Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, der Mann habe vom kriminellen Umfeld seines Kunden wissen müssen. So hätten Telefonprotokolle gezeigt, dass der Lustenauer – auch gegenüber dem 63-Jährigen – immer wieder Codewörter für Waffen verwendet habe. Es gebe keine konkreten Hinweise für Waffenverkäufe zwischen den beiden, konterte der Verteidiger und forderte einen Freispruch bezüglich der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Der Beschuldigte selbst behauptete, sich nicht mehr an die Treffen mit dem Lustenauer erinnern zu können. Bei den Telefonaten sei es jeweils um Antiquitäten oder Prostituierte gegangen, nicht um Waffen.

«Keine Kontrolle über Waffen»

Das Gericht sprach den Degersheimer der mehrfachen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz sowie der mehrfachen Übertretung des Waffengesetzes schuldig. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, deren Vollzug bei einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben wird. Hinzu kommt eine Busse von 8000 Franken. Eine elftägige Untersuchungshaft, die der 63-Jährige im Dezember 2017 abgesessen hatte, wird angerechnet. 

«Sie haben Ihre Waffen jemandem anvertraut, bei dem Sie keine Kontrolle darüber hatten, was er damit anstellt», sagte der zuständige Richter. «Viel unsorgfältiger hätten Sie Ihre Waffen nicht aufbewahren können.»

Damit ist der Richter weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Diese hatte für den wegen Vergehens gegen das Waffengesetz vorbestraften Ostschweizer eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von drei Jahren sowie eine Busse in der Höhe von 8000 Franken gefordert. 

Er hat genug von Waffen

Die Kantonspolizei St.Gallen wird nun damit beauftragt, die Waffen zu verwerten. Ein Teil des beschlagnahmten Bargeldes wird an die Verfahrenskosten von rund 36'500 Franken angerechnet – der Angeklagte erhält also einen Grossteil wieder zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der Beschuldigte will mit Waffen nichts mehr zu tun haben. Zu sehr hätten er und seine Söhne in den letzten Monaten unter den medialen Schlagzeilen gelitten. «Ich möchte meine Sammlungen in den nächsten zwei Jahren auflösen. Danach lasse ich mir die Sonne auf den Rücken scheinen.»

veröffentlicht: 5. September 2019 16:14
aktualisiert: 5. September 2019 17:25
Quelle: FM1Today

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