Zwar zeigten die Folgen für die lokale Wirtschaft, den Tourismus und der Landwirtschaft einen Monat nach dem schweren Unwetter ein klares Bild, teilte der Kanton Graubünden am Montag mit.
Trotzdem sei es noch nicht möglich, alle Schäden zu benennen und alle Kosten zu beziffern. Die verschiedenen Dienststellen seinen aber im Kontakt mit den lokalen Behörden und böten Hand für «rasche und pragmatische» Lösungen, heisst es weiter.
Tourismusoffensive
So sprach das Amt für Wirtschaft und Tourismus auf Antrag von Graubünden Ferien einen Beitrag an eine touristische Sonderkommunikation zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden in den direkt betroffenen Destinationen entlang der A13. Dieser Betrag belaufe sich auf 40'000 Franken, sagte Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte) auf Anfrage von Keystone-SDA.
Zusammen und unter finanzieller Beteiligung der Tourismusorganisationen der Regionen Moesa und Viamala startete Graubünden Ferien eine Kommunikationskampagne, um die touristischen Angebote in den wieder vollständig erreichbaren Gebieten bekannt zu machen.
Nachdem die Gästefrequenzen unmittelbar nach dem Unwetter eingebrochen waren, rechnen die Tourismusorganisationen laut Medienmitteilung bei stabilen Wetterverhältnissen nun mit einer Normalisierung.
Unterstützung für die Landwirtschaft
Der Kanton betont in der Medienmitteilung, dass die durch das Unwetter entstandenen Schäden an landwirtschaftlichem Kulturland im Talboden des Misox «beträchtlich» seien. Rund 100 Hektaren - also eine Fläche von über 140 Fussballfeldern - können wegen Schlamm, Holz und Geröllmassen nicht bewirtschaftet werden, wie aus der Medienmitteilung hervor geht. Zudem wurden Forst- und Güterstrassen beschädigt.
Aus diesem Grund werde das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) im Beitragsjahr 2024 auf Kürzungen der Direktzahlung oder Verweigerung von Beiträgen auf den vom Unwetter betroffenen Flächen verzichten, schreibt der Kanton. Dies treffe einerseits auf Flächen zu, die wegen Materialablagerungen nicht bewirtschaftet oder wegen einer zerstörten Zufahrt nicht erreicht werden können. Andererseits auch auf Sömmerungsbetriebe. Der finanzielle Umfang dieser Massnahme kann derzeit laut Caduff noch nicht detailliert benannt werden.
Zum heutigen Zeitpunkt gehen die Behörden nicht davon aus, dass alle Flächen 2024 rekultiviert werden können. Flächen, die 2025 rekultiviert werden, aber noch nicht bewirtschaftet werden können, erhalten laut Mitteilung 2025 die vollen Beiträge.
Koordinierte Aufräumarbeiten
In diesem Zusammenhang ruft der Kanton die Landwirtinnen und Landwirte auf, nicht selber mit den Aufräumarbeiten zu beginnen und keine Aufträge an Dritte zu erteilen. Die Arbeiten sollen koordiniert durchgeführt werden, damit die grosse Menge an Material korrekt abgetragen und an den dafür vorgesehenen Stellen deponiert werden könne.
Weiter hält der Kanton fest, dass Betriebe, die von Unwettern und von der Strassensperrung betroffen sind, Kurzarbeitsentschädigung in Anspruch nehmen. Bislang verzeichnete das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 37 Voranmeldungen – 32 wurden laut Medienmitteilung bewilligt.
(sda/red.)