Der Bundesrat zieht die Schraube an. Unter anderem gilt ab Samstag eine Sperrstunde für Gastrobetriebe ab 19 Uhr, am Sonntag müssen Kulturstätten, Läden und Freizeitanlagen geschlossen bleiben (alle Massnahmen gibt es hier in der Übersicht).
Damit ist zumindest ein Teil des Flickenteppichs unter den Kantonen behoben. Doch wo Kantone strenge Massnahmen beschlossen haben, bleiben diese bestehen.
St.Gallen
Im Kanton St.Gallen gelten zusätzlich zu den Bundes-Massnahmen einige Spezialregeln. Skigebiete haben ihre Bewilligung vorerst nur bis zum 22. Dezember erhalten, danach müssen sie schliessen. Allerdings könnte sich das ändern, sollten sich die Fallzahlen im Kanton bis dann massiv verbessern.
Zudem hat der Kanton eine Homeoffice-Pflicht ausgerufen, sofern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Verpflichtung von zu Hause erfüllen können. Gerade hier gibt es viel Interpretationsspielraum.
Bei den Besuchen in Heimen geht der Kanton St.Gallen ebenfalls weiter und lässt diese nur zu, wenn sie in öffentlich zugänglichen Räumen stattfinden. Treffen in den privaten Zimmern sind keine mehr erlaubt.
Thurgau
Im Kanton Thurgau gilt seit Mittwoch eine Homeoffice-Pflicht, natürlich auch hier nur, sofern es der Job erlaubt. Allerdings spricht der Thurgauer Regierungsrat im Gegensatz zu St.Gallen explizit von einer «Pflicht».
Während der Bundesrat die Anzahl Personen bei privaten Treffen auf zehn beschränkt hat, grenzt der Kanton Thurgau diese zehn Personen noch auf zwei verschiedene Haushalte ein.
Graubünden
In Graubünden sind auch Treffen in der Öffentlichkeit auf zehn Personen beschränkt, das gilt auch für spontane Versammlungen auf Plätzen oder Spazierwegen.
Zudem sind in Graubünden bis zum 18. Dezember alle Restaurants und Bars geschlossen. Take-Away und Lieferdienste dürfen bis 22 Uhr ausliefern.
Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und so weiter bleiben ebenfalls geschlossen.
Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden
In diesen beiden Kantonen gibt es keine zusätzlichen Massnahmen zu den vom Bundesrat beschlossenen.
Das sind die Massnahmen, die in der Schweiz ab Samstag gelten:
(red.)