Ostschweiz
Graubünden

Im Februar: Kanton Graubünden verhängt Feuerverbot auf der Alpensüdseite

Waldbrandgefahr

Im Februar: Kanton Graubünden verhängt Feuerverbot auf der Alpensüdseite

11.02.2022, 15:13 Uhr
· Online seit 11.02.2022, 14:55 Uhr
Seit mehreren Wochen hat es auf der Alpensüdseite keine nennenswerten Niederschläge gegeben und auch in den nächsten Tagen ist keine Entspannung in Sicht. Der Kanton Graubünden hat deshalb ein absolutes Feuerverbot verhängt.
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Die Lage auf der Alpensüdseite ist angespannt: Ein grosser Waldbrand am Monte Gambarogno im Kanton Tessin, konnte erst nach Tagen unter Kontrolle gebracht werden. Daher ist es in den südlichen Regionen bereits seit rund einem Monat verboten, Feuer im Freien zu entfachen.

Wie der Kanton Graubünden am Freitag mitteilt, dürfte sich die Situation erst nach ergiebigen Regenfällen entspannen. Kleine Regenmengen würden nicht ausreichen. Deshalb verhängt der Kanton für das Misox, Calancatal, Puschlav und Bergell ein absolutes Feuerverbot.

Vorsicht auch im Norden geboten

Auf der Alpennordseite von Graubünden sowie im Engadin und Münstertal herrsche weiträumig noch eine geringe Wald- und Flurbrandgefahr. Zu dieser Jahreszeit sei die Höhenlage, allenfalls die Schneebedeckung und vor allem die Exposition massgebend für die Waldbrandgefahrenstufe. An warmen Nachmittagen könne an schneefreien, sonnenexponierten Lagen die Waldbrandgefahrenstufe «mässig» erreicht werden.

Grillfeuer soll man nur mit grosser Vorsicht und vorzugsweise in festeingerichteten Feuerstellen entfachen. Besonders bei auffrischendem Wind sowie wenn es dürres Laub, trockene Gräser und Stauden gibt, dürfe brennendes Feuer nicht aus den Augen gelassen werden. Die Feuerstelle soll erst verlassen werden, wenn das Feuer komplett gelöscht ist.

Starker Wind wirkt wie Brandbeschleuniger 

Bei starkem Wind ist das Feuern im Freien generell zu unterlassen. Ein bei starkem Wind ausgebrochenes Feuer kann sich sehr schnell ausbreiten. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen laut Kanton nie sorglos weggeworfen werden.

Das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten.

Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalteverordnung grundsätzlich verboten. Im Falle von Räumungsfeuer hat die Praxis gezeigt, dass das Grünmaterial nie ausreichend trocken ist.

(red.)

veröffentlicht: 11. Februar 2022 14:55
aktualisiert: 11. Februar 2022 15:13
Quelle: FM1Today

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