«Aufgrund verschiedener sehr ärgerlicher Vorfälle, darunter Diebstahl eines Schlittens, vermieten wir keine Sportgeräte mehr an unsere jüdischen Brüder» – ein Aushang mit diesen Worten an einem Fenster der Bergbahn Pischa in Davos sorgte im Februar für Furore. Antisemitische Vorwürfe wurden gegen die Bündner Tourismusdestination laut. Ein User veröffentlichte das Schreiben damals auf «X»:
Heute bei der Bergbahn Pischa in Davos:
— Jehuda Spielman (@JehudaSpielman) February 11, 2024
Ein Aushang auf Hebräisch informiert darüber, dass "aufgrund verschiedener ärgerlicher Vorfälle" keine Sportgeräte wie Schlitten und Skis an Juden vermietet werden können.
Hier ist eine Übersetzung des gesamten Texts:
«Aufgrund… pic.twitter.com/SnxAtZD54h
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) zeigte sich in einer ersten Reaktion schockiert. «Dass so ein Schreiben auf einem Schweizer Berg öffentlich aufgehängt wird, ist erschreckend. Der Inhalt ist höchst diskriminierend und antisemitisch», sagte Generalsekretär Jonathan Kreutner im Winter gegenüber «20 Minuten». Zudem kündigte der Gemeindebund eine Anzeige nach Verstoss gegen Rassimusstrafnorm an.
Die Kantonspolizei Graubünden nahm entsprechend die Ermittlungen auf, da es sich dabei um ein Offizialdelikt handelte. Wie die «Südostschweiz» nun berichtet, ist in dem Fall mittlerweile ein Urteil ergangen. Gegenüber der Zeitung bestätigt Franco Passini von der Bündner Staatsanwaltschaft am Dienstag, dass es sich bei der verurteilten Person um den Geschäftsführer der Pächterfirma des «Pischa»-Bergrestaurants, Rudolf Pfiffner, handelt.
Ende Juni/Anfang Juli habe die Bündner Staatsanwaltschaft Strafbefehl wegen Diskriminierung (Artikel 261bis Strafgesetzbuch) gegen den Mann erlassen. Pfiffner sei zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden, wie Passini weiter zitiert wird. Zur Höhe der Beträge äussert er sich gegenüber der «Südostschweiz» nicht. Der Fall sei nicht ans Gericht übertragen worden, die Staatsanwaltschaft habe direkt entschieden und der Strafbefehl sei unterdessen rechtskräftig, so Passini.
(kop)
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