Per 2. September 2024 bewilligte das BAFU den Antrag des Kantons Graubünden vollumfänglich. Der Kanton Graubünden hat demnach per 3. September 2024 verfügt, in allen Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs bis maximal zwei Drittel der bestätigten Welpen zu erlegen.
Dies betrifft aktuell 22 Welpen in den sieben Wolfsrudeln Stagias, Moesola, Lenzerhorn, Calderas, Muchetta, Fuorn und Älpelti.
«Unkontrolliertes Anwachsen der Wolfspopulation» verhindern
Darüber hinaus wird der Abschuss aller Rudelmitglieder des Vorabrudels im Raum Ilanz bewilligt. Zur Unterstützung miteinbezogen werden bei der Regulation des Vorabrudels ab Mittwoch, 4. September 2024, auch autorisierte Jägerinnen und Jäger.
«Die Ziele der Massnahmen sind die Prävention von Schäden in der Landwirtschaft sowie die Aufrechterhaltung der Scheu vor dem Menschen», so der Kanton. Mit der Bestandsregulation der Wolfsrudel werde zudem das unkontrollierte Anwachsen der Wolfspopulation verhindert. Die Regulationsphase dauert bis zum 31. Januar 2025.
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(red.)