Ostschweiz

Kein Feuer mehr im Wald

Kein Feuer mehr im Wald

24.07.2018, 12:33 Uhr
· Online seit 24.07.2018, 11:45 Uhr
Nach dem Kanton Thurgau erlässt auch der Kanton St.Gallen ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Am 1. August ist beim Entzünden von Funken und Feuerwerk Vorsicht geboten.
Fabienne Engbers
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Auf Antrag des Kantonalen Führungsstabs hat der Kanton St.Gallen entschieden, dass ab sofort kein Feuer mehr im Wald und in Waldesnähe entfacht werden darf. Die Trockenheit macht Feuer im Wald und in dessen Umkreis von 200 Metern zu gefährlich. Das Verbot gilt gemäss der Mitteilung des Kantons auch für feste Feuerstellen im Wald. Dazu kommt das Verbot für das gesamte Kantonsgebiet, Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen steigen zu lassen.

Kein Feuerwerksverbot

Streichhölzer und Rauchwaren dürfen nicht weggeworfen werden. Jede Gemeinde erhält ausserdem das Recht, strengere Regeln im Bezug auf Feuerverbote zu erlassen. Nicht generell verboten wird vorerst das Entzünden von Feuerwerk. Man beobachte aber die Lage laufend und beurteile diese nach Bedarf neu, schreibt der Kanton St.Gallen. Auch im Kanton Thurgau ist das Entzünden von Feuerwerk ausserhalb der Feuerverbots-Zone erlaubt. Nur die Stadt Chur hat bis jetzt entschieden, ein komplettes Feuerverbot zu erlassen.

Wasserentnahmeverbot für kleinere Gewässer

Durch die Trockenheit verschärft sich ebenfalls das Problem der Wasserknappheit. Wasserentnahmen aus kleineren Gewässern werden ab sofort verboten. «Die Böden sind teilweise so trocken, dass der gefallene Regen komplett versickert und kein Wasser in den Gewässern angekommen ist. Deswegen konnten sich die Wasserpegel auch nicht erholen», schreibt der Kanton St.Gallen. Aus grösseren Gewässern, wie dem Bodensee oder dem Rheintaler Binnenkanal und der Sitter, darf weiterhin Wasser entnommen werden.

Wasser sparen ist angesagt

Der Kanton St.Gallen ruft die Bevölkerung ebenfalls dazu auf, Wasser zu sparen. Der Verbrauch sollte aufs Notwendige beschränkt werden. «Auto waschen, Rasen- und Gartenbewässerung und das Füllen von privaten Schwimmbädern sind nach Möglichkeit zu unterlassen», schreibt der Kanton St.Gallen.

veröffentlicht: 24. Juli 2018 11:45
aktualisiert: 24. Juli 2018 12:33
Quelle: red.

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