Der Beschuldigte war Mitglied der Feuerwehr und half jeweils, die selbst gelegten Brände zu löschen. Er habe aus Langeweile gehandelt, erklärte er am Mittwoch vor dem Kantonsgericht St.Gallen. Hinzu seien persönliche Probleme und Geldsorgen gekommen.
In erster Instanz wurde der 36-jährige Lastwagenchauffeur wegen mehrerer Fälle von Brandstiftung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt. Er gab zu, zwischen September 2021 und September 2022 in Schmerikon fünf Feuer gelegt zu haben. Dabei brannten etwa ein Baustellen-WC, Fahrzeuge, Gartenhäuschen, ein Wohnwagen und ein Lieferwagen.
Drei weitere Brandstiftungen in jenem Zeitraum bestritt er. Von diesen wurde er freigesprochen, da sie ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.
Brandstifter bittet um weitere Chance
Der Mann sitzt derzeit in Haft. Er akzeptierte die Schuldsprüche. Vor dem Kantonsgericht versuchte er aber, die erstinstanzlich angeordnete stationäre Massnahme - im Volksmund «kleine Verwahrung» genannt - abzuwenden. Diese hat kein im Voraus festgelegtes Ende. Die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab.
«Es tut mir sehr leid, was ich getan habe», sagte er vor Kantonsgericht. Er sei bereit, Hilfe anzunehmen und bat das Gericht um eine weitere Chance, damit er nach der abgesessenen Haftstrafe in Freiheit weiter an sich arbeiten könne.
Die Staatsanwaltschaft wehrte sich dagegen. Die Rückfallgefahr sei ohne stationäre Therapie kaum zu reduzieren. Laut psychiatrischem Gutachten hat der Mann eine Persönlichkeitsstörung und es bestehe unter anderem der Verdacht auf Pyromanie.
Anwalt kritisiert Gutachten
Der Anwalt des Brandstifters argumentierte vor Gericht, dass das «sonst gute» vorliegende Gutachten sich kaum mit der Frage beschäftige, ob die derzeitige Therapie während des Strafvollzugs nach Verbüssung der Freiheitsstrafe auch ambulant fortgeführt werden könne. So sei der Gutachter zum Richter geworden, was nicht gehe.
Er appellierte vor Gericht, im Sinne der Verhältnismässigkeit sei die Therapie ambulant anzuordnen. Anderseits stellte er den Antrag, ein zweites psychologisches Gutachten erstellen zu lassen.
Erste Therapie abgebrochen
Der Mann befindet sich nicht zum ersten Mal wegen Brandstiftung im Gefängnis. Er ist aufgrund einer Brandserie in Meilen im Jahr 2007 vorbestraft. Bereits damals wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. Er trat eine ambulante Therapie an.
Dem Brandstifter wird nun angelastet, dass die damalige Therapie nach einem Jahr abgebrochen wurde. Wieso das passiert sei, wollte der Richter wissen: «Ich war jung und naiv, hielt es nicht für nötig», antwortete der Beschuldigte.
Das Gericht fällte noch kein Urteil. Dieses wird schriftlich verkündet.
Quelle: TVO / Beitrag vom 30.10.2023
(sda)
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