«Die Pegelstände der Flüsse und Seen haben an vielen Orten saisonale Tiefststände erreicht. Deshalb hat der Kanton St.Gallen am Freitag die Gefahrenstufe für Trockenheit von 2 auf 3 ‹erhebliche Gefahr› erhöht», schreibt das Amt für Wasser und Energie. Betroffen sind die sieben Regionen St.Gallen-Rorschach, Rheintal, Linthgebiet, Unter- und Obertoggenburg, Neckertal und Fürstenland.
Mit einer Allgemeinverfügung verbietet das Amt für Wasser und Energie in diesen Regionen ausserdem die Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch aus Oberflächengewässern. Das Verbot gilt ab dem 15. Juli und bis auf Widerruf.
Das bedeutet, dass Wasserentnahmen ohne Bewilligung, die sonst bis zu 50 Liter pro Minute zulässig sind, sofern für das Gewässer keine negativen Auswirkungen entstehen, verboten sind. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt. An der Entnahmestelle darf das Wasser nicht aufgestaut werden.
Das Verbot gilt für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer, wie Weiher und Teiche, mit den unten aufgeführten Ausnahmen.
In den genannten Regionen darf aus diesen Gewässern weiterhin Wasser bezogen werden:
- Bodensee
- Zürich-Obersee
- Alpenrhein
- Alter Rhein bei Diepoldsau
- Rheintaler Binnenkanal
- Linthkanal
- Thur bis Wattwil
Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, seien ohne Bewilligung ohnehin nicht erlaubt und würden zur Anzeige gebracht. Für die Kontrolle der Massnahmen sind die Gemeinden verantwortlich.
Je nach Entwicklung der Niederschlagssituation können die Einschränkungen auf weitere Regionen ausgeweitet oder auch bewilligte Entnahmen eingeschränkt werden. Damit sich die Lage nachhaltig entspannen kann, seien langanhaltende Niederschläge nötig. Kurze Regengüsse wie in den letzten Tagen würden nur vorübergehend Entspannung bringen.
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