Ostschweiz
St. Gallen

Diese Konsequenzen hat die Spesenaffäre

Diese Konsequenzen hat die Spesenaffäre

03.05.2019, 11:14 Uhr
· Online seit 03.05.2019, 09:08 Uhr
Der Universitätsrat der Universität St.Gallen (HSG) hat im Disziplinarverfahren zum Spesenfall einen Entscheid gefällt: Ein Dozent erhält einen schriftlichen Verweis. Peter Sester tritt per Januar 2020 von seinem Professorenamt zurück. Noch hängig ist das Strafverfahren.
Laurien Gschwend
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Geschäftsessen, Übernachtungen, First-Class-Flüge: Vor rund einem Jahr wurde der Spesenmissbrauchsfall der Universität St.Gallen (HSG) bekannt. Bis zu 120'000 Franken soll alleine Professor Peter Sester (51) mit Verwandten in der brasilianischen Stadt São Paulo bezogen haben (FM1Today berichtete). Es wurden eine unabhängige Administrativuntersuchung und drei Disziplinarverfahren eröffnet.

Dozent akzeptiert Verweis

Nun hat der HSG-Universitätsrat einen Entscheid in der Spesenaffäre gefällt, wie am Freitag aus einem Communiqué hervorgeht. «Ein Dozent erhält einen schriftlichen Verweis, den dieser unter Anerkennung des Sachverhalts so akzeptiert», schreibt die Uni St.Gallen. Bei einem zweiten Dozenten sei das Disziplinarverfahren wegen eines Rechtsmittelverfahrens noch offen. Peter Sester hat laut der HSG per 31. Januar (bei sechsmonatiger Kündigungsfrist auf das Semesterende) den Rücktritt von seinem Professorenamt eingereicht. Das strafrechtliche Verfahren läuft noch.

Pflichten verletzt

Der erste Dozent sei der Pflicht, Spesenbezüge zweitvisieren zu lassen, nur ungenügend nachgekommen. Diese Zweitvisierung habe zum Ziel, die Berechtigung von Spesenbezügen zu überprüfen. Auch beim zweiten Dozenten hätten sich Pflichtverletzungen ergeben. Sesters Disziplinarverfahren ist aufgrund des laufenden Strafverfahrens weiterhin sistiert, wie die HSG mitteilt. «Allfällige Rückzahlungsforderungen könnten im laufenden Strafverfahren geltend gemacht werden.»

HSG-Spesenaffäre

Der Spesenfall betrifft die Bezüge am Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics der Uni St.Gallen. Im Frühling 2018 wurde er zuerst intern aufgedeckt und schliesslich publik. Der Universitätsrat beriet den Schlussbericht der Administrativuntersuchung im November 2018 – danach ging er zur weiteren Bearbeitung der drei in der Zwischenzeit eröffneten Disziplinarverfahren an den Kanton St.Gallen.

Gegen Peter Sester reichte der Universitätsrat Strafanzeige ein. Das entsprechende Disziplinarverfahren wurde sistiert und Sester mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben an der HSG entbunden. Der 51-jährige Deutsche war seit Februar 2014 Ordinarius für Internationales Wirtschaftsrecht und Law and Economics an der Uni St.Gallen.

Die Universität unterzieht derzeit alle Institute einer Sonderprüfung. Die Universitätsleitung schloss Anfang März nicht aus, dass dabei noch weitere überhöhte Spesenbezüge ans Licht kommen könnten.

veröffentlicht: 3. Mai 2019 09:08
aktualisiert: 3. Mai 2019 11:14
Quelle: lag

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