Ostschweiz
St. Gallen

Ex-Gemeindeschreiber von Steinach soll vier Jahre in Haft

Wegen sexueller Delikte

Ex-Gemeindeschreiber von Steinach soll vier Jahre in Haft

· Online seit 13.01.2022, 09:45 Uhr
Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung gegen den 54-jährigen ehemaligen Gemeindeschreiber von Steinach abgeschlossen. Er wird angeklagt wegen mehrfacher Pornografie, mehrfacher versuchter Pornografie, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, versuchtem Menschenhandel und versuchter Anstiftung zu Menschenhandel. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine vierjährige Freiheitsstrafe sowie ein Tätigkeitsverbot.
St.Galler Tagblatt
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Der Beschuldigte wurde gemäss einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft St.Gallen Ende 2019 von der Kantonspolizei St.Gallen festgenommen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hatte zuvor Hinweise von einer österreichischen Staatsanwaltschaft erhalten und darauf ein eigenständiges Strafverfahren eröffnet. Beatrice Giger, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft St.Gallen, bestätigt auf Anfrage des «St.Galler Tagblatts», dass es sich beim Beschuldigten um den ehemaligen Gemeindeschreiber von Steinach handelt.

Der damals 52-Jährige wurde Ende November 2019 festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Der Mann habe sich danach für 52 Tage in Untersuchungshaft befunden, ehe das Zwangsmassnahmengericht das Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft gutgeheissen und ihn unter Anordnung von Ersatzmassnahmen in Freiheit entlassen hatte.

Im Internet Kontakt zu Mädchen gesucht

«Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ab Frühjahr 2017 während knapp zwei Jahren im Internet Kontakt zu Mädchen gesucht zu haben, um mit diesen seine sexuellen Fantasien auszuleben», heisst es in der Mitteilung weiter. In diesem Zusammenhang habe der Mann mit rund 20 Personen konversiert, weshalb ihn der Vorwurf der mehrfachen Pornografie, der mehrfachen harten Pornografie und der mehrfachen versuchten harten Pornografie treffe.

Weil dem Beschuldigten darüber hinaus zur Last gelegt werde, wiederholt unter 16-jährige Chat-Partnerinnen verleitet zu haben, an sich selber sexuelle Handlungen vorzunehmen, treffe ihn zusätzlich der Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind.

Er wollte ein neunjähriges Mädchen «mieten»

Sogenannte «Hands-on-Delikte» werden dem Beschuldigten gemäss Mitteilung nicht zur Last gelegt. Indes müsse er sich wegen versuchten Menschenhandels und versuchter Anstiftung zu Menschenhandel in Bezug auf eine minderjährige Person verantworten.

Dies, weil der Beschuldigte über das Internet Kontakt mit einer Organisation aufgenommen haben soll, in der Absicht, ein neunjähriges Mädchen zwecks sexueller Ausbeutung für einige Stunden zu «mieten». Auch hier sei es aber zu keinem persönlichen Kontakt zwischen dem Beschuldigten und einem Kind gekommen. Der Beschuldigte weise die Vorwürfe in Bezug auf den Menschenhandel überdies von sich.

Lebenslanges Verbot

Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen im Communiqué weiter festhält, ist die aufwendige Strafuntersuchung mittlerweile abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft klagt den Beschuldigten beim Kreisgericht St.Gallen an und beantragt für ihn eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, unter Anrechnung der Untersuchungshaft, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken sowie ein lebenslanges Verbot betreffend Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen. Wann es zur Verhandlung kommen wird, ist gemäss Auskunft von Mediensprechern Beatrice Giger noch ungewiss.

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 13. Januar 2022 09:45
aktualisiert: 13. Januar 2022 09:45
Quelle: St.Galler Tagblatt

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