Eigentlich hätte er bis mindestens dem 15. Januar in Untersuchungshaft bleiben sollen. Nun wurde der Gemeindeschreiber (52) von Steinach trotzdem vorzeitig entlassen. «Er hat einen Antrag auf Haftentlassung gestellt», bestätigt Beatrice Giger, Mediensprecherin der St.Galler Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von FM1Today.
«Keine Gründe für weitere U-Haft»
Diesen hat das St.Galler Zwangsmassnahmengericht gutgeheissen. «Nach Ansicht des Gerichts liegen keine Gründe vor, die eine weitere Untersuchungshaft rechtfertigen würden», sagt Giger. Der dringende Tatverdacht auf sexuelle Übergriffe an Kindern habe sich nicht bestätigt, führt Giger gegenüber der Schweizer Nachrichtenagentur SDA weiter aus.
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft dauern jedoch an. Man werde zu gegebener Zeit entscheiden, wie das Verfahren abgeschlossen wird.
Der ehemalige Gemeindeschreiber war am 13. November bei der Arbeit in der Steinacher Gemeindekanzlei verhaftet worden. Ihm werden sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen, zudem soll er im Internet verbotene Pornografie hergestellt und zugänglich gemacht haben (FM1Today berichtete). Es gilt die Unschuldsvermutung.
Bis Mai bei Gemeinde
Bei der Gemeinde Steinach ist der Beschuldigte noch bis Ende Mai 2020 angestellt. Man habe sich in gegenseitigem Einvernehmen getrennt, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde vom 19. Dezember 2019.