Die Pilotphase zur Öffnung und Belebung des öffentlichen Raumes war laut der Stadt St.Gallen ein Erfolg. Ziel war es, vermehrt kommerzielle Aktivitäten auf den öffentlichen Flächen vor Ladengeschäften und Gastrobetrieben sowie an vier definierten Eventplätzen zu ermöglichen. Die Stadt hat sich nun dazu entschieden, aus dem Pilotprojekt die Norm zu machen.
Geringes Interesse trotz Anpassungen
Aufgrund der Pandemie seien vergangenes Jahr Anpassungen vorgenommen worden. «Danach gingen neun Gesuche für kommerzielle Veranstaltungen auf den vier Eventplätzen ein. Davon wurden sechs Gesuche bewilligt», heisst es in einer Mitteilung der Stadt. Die Vorgenommenen Änderungen hätten die Nutzung attraktiver gemacht. Häufiger genutzt wurden die Eventplätze im vergangenen Jahr jedoch nicht.
Obwohl weder der Wechsel des Eventplatzes «Post Brühltor» zum «Multertor», noch die Ausweitung der Nutzung auf Wochenenden oder die Reduzierung der Nutzungsgebühren um 20 Prozent zu einer Zunahme an Gesuchen führte, werden diese beibehalten.
Aktionstage werden ausgeschöpft
Keine Anpassungen gab es während der Pilotphase hingegen für Aktionen lokaler Geschäfte und Restaurants, welche den öffentlichen Grund vor ihrer Liegenschaft nutzen wollten.
Seit dem Start 2020 sei eine deutliche Zunahme an Gesuchen zu verzeichnen – waren es im ersten Jahr noch 15, wurde 2023 bereits von 31 Restaurants und Geschäften ein Gesuch eingereicht. Zudem zeige sich, dass die jährlich maximal vier Aktionstage von diversen Geschäften und Restaurants ausgeschöpft werden.
Einfache Meldepflicht kaum genutzt
In der Vergangenheit sei die Möglichkeit zur Meldepflicht von Veranstaltungen auf bereits genehmigten Flächen von Geschäften und Restaurants im öffentlichen Raum wenig genutzt geworden. Aufgrund ihrer Art (beispielsweise Musik, zusätzliche Bauten) fielen die geplanten Aktionen respektive Veranstaltungen unter die Bewilligungspflicht oder erforderten eine grössere Fläche, als die bereits genehmigte. «In solchen Fällen blieb es nicht einfach bei einer Meldepflicht, sondern es musste eine kostenpflichtige Bewilligung beantragt werden», heisst es weiter.
Die Erfahrungen der Stadt St.Gallen seien während des Pilotversuchs so positiv gewesen, dass die zusätzlichen kommerziellen Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raumes per sofort in die reguläre Bewilligungspraxis überführt wird.
(red.)
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