Wie die Kantonspolizei St.Gallen mitteilt, sei die Fachstelle «vor einiger Zeit darüber informiert worden, dass ein solcher Anlass irgendwo in ‹Süddeutschland› stattfinden soll». Schon damals habe damit gerechnet werden müssen, dass die Schweiz als Veranstaltungsort gewählt werden könnte.
«Am Freitagnachmittag kam das Gerücht auf, dass das Konzert an einem Veranstaltungsort im Umkreis von 30 Fahrminuten ab Zürich stattfinden könnte», schreibt die Polizei. Das Gerücht habe nicht konkretisiert werden können. Trotzdem wusste die Kantonspolizei St.Gallen offenbar schon am Samstagnachmittag, dass das Rechtsrock-Konzert in Unterwasser stattfinden würde: «Zu diesem Zeitpunkt befanden sich bereits viele Konzertbesucher am Veranstaltungsort und es war nicht mehr möglich, die Veranstaltung zu verhindern», heisst es in einer Mitteilung.
Schwergewicht auf Ordnung und Sicherheit
«Um dieses Konzert zu verhindern oder abzubrechen wären hunderte von Einsatzkräften erforderlich gewesen. Zudem wäre der Ausgang einer solchen Intervention mit Gefahren für Beteiligte und Unbeteiligte verbunden gewesen» schreibt die Polizei. Deshalb sei das Schwergewicht der polizeilichen Tätigkeiten auf die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit vor Ort gelegt worden.
Die Polizei habe die Fahrzeuge und einzelne Insassen «im Rahmen der Möglichkeiten» kontrolliert. «Die Verfolgung möglicher strafbarer Handlungen war im Rahmen der Prioritätensetzung jedoch nur sekundär», schreibt die Polizei. Weiter: «Zusammen mit der Staatsanwaltschaft wird nun geprüft, ob die gemachten Feststellungen der Polizeifunktionäre vor Ort für die Durchführung der Strafverfahren genügen.»
Künftig früher Polizei informieren
«Konzertveranstaltungen von rechts- oder linksextremen Kreisen sind im Kanton St.Gallen unerwünscht. Die Kantonspolizei wird solche Veranstaltungen nicht tolerieren und die Einhaltung der Rassendiskriminierungsstrafnorm achten», heisst es weiter. Die Kantonspolizei wolle nun die Gemeinde- oder Strafbehörden sensibilisieren.
Die Polizei soll künftig über Anlässe grösseren Ausmasses oder auffällige Veranstalter informiert werden: «Konzerte wie jenes in Unterwasser können nur mit einem rechtzeitigen Verbot, möglichst im Stadium der Planung, unterbunden werden.»
Bereits am Dienstag hat die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA Strafanzeige gegen den Veranstalter des «Rocktober»Konzertes und einzelne Bands eingereicht. Das Konzert in Unterwasser gilt mit 5000 bis 6000 Besuchern als das grösste Neonazi-Konzert, das jemals in der Schweiz stattgefunden hat.
Auch Gemeinde prüft Anklage
Auch die Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann wird Anfangs nächster Woche Strafanzeige erstatten. «Wir sind im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft», bestätigt Gemeindepräsident Rolf Züllig gegenüber FM1Today. Gegen wen genau Anzeige erstattet wird ist noch nicht bekannt.
Weil die rechtsextreme Pnos für diesen Samstag ein Gründungsfest mit einer Rechtsrock-Band in der Region Zürichsee angekündigt hatte, wurden präventiv alle Veranstalter in der Umgebung angeschrieben, um verdächtige Anlässe zu melden.