Im Kanton Thurgau dürfen Heimbewohner ab dem 1. Mai wieder Besuche empfangen – der Kanton St.Gallen ist beim Besuchsverbot etwas strenger. Das St.Galler Gesundheitsdepartement hat, gemäss Mitteilung, entschieden, ab dem 11. Mai die Einschränkungen für Besuche in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen zu lockern.
Bis zu diesem Datum würden die gültigen Einschränkungen bestehen. «Sie dienen dem Schutz derjenigen Personen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko haben», steht in der Mitteilung.
Die Lockerungen, die nach dem 11. Mai angedacht sind, würden davon abhängen, wie das Coronavirus sich in den kommenden Wochen ausbreitet. Die gleichen Lockerungsmassnahmen werden auch die Kantone Zürich, Appenzell Aussserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen und Glarus übernehmen.
Seit Mitte März sind im Kanton St.Gallen nur noch Besuche von Personen erlaubt, die sich in ausserordentlichen Situationen befinden. Beispielsweise dürfen Eltern ihre Kinder in Spitälern besuchen oder Partner, ihre Frau, die ein Kind zur Welt gebracht hat. Auch erlaubt sind Besuche von Angehörigen von palliativen Patientinnen oder Patienten.
(red.)