Ostschweiz
St. Gallen

Lärmmesser Stoss: Neuer Standort, bessere Ergebnisse

Stoss

Lärmmesser hat nichts genützt – kommt jetzt der Blitzer?

· Online seit 21.10.2020, 10:52 Uhr
Der Lärmmesser am Stoss wurde nach einem gescheiterten ersten Versuch an einem neuen Standort aufgebaut. Die Kantonspolizei konnte immerhin einige Erkenntnisse aus dem ersten Versuch gewinnen. Nun liegen Ergebnisse für die zweite Testphase vor.
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Es war gut gemeint, hat aber nicht wirklich funktioniert: Mit einem Lärmmesser wollten Polizei und Behörden Auto- und Motorradfahrer sensibilieren, nicht mit dröhnendem Motor die Strasse beim Stoss hinaufzudonnern.

Das Gegenteil ist jedoch eingetreten, besonders die Töfffahrer machten sich einen Spass aus der Sache und drehten regelmässig nochmals um, um sich gegenseitig beim Aufstellen von Dezibel-Rekorden zu übertreffen (FM1Today berichtete).

Nach heftigem Protest einiger Anwohner montierte die Polizei die Anlage daraufhin ab und installierte sie an einem anderen Standort an der Strasse zwischen Altstätten und Gais neu.

Positiver als erste Testphase

Nun liegen erste Ergebnisse der zweiten Testphase vor. Gemäss Florian Schneider, Sprecher der Kantonspolizei St.Gallen, hat sich die Lage zwar nicht verbessert, im Vergleich zum ersten Versuch aber dieses Mal immerhin nicht verschlechtert. «Wir haben aus der ersten Testphase gelernt, dass es keine Stellen bei der Messanlage geben darf, wo man anhalten kann», so Schneider.

Wie die Anlage am zweiten Standort von den Anwohnern wahrgenommen wurde, kann Schneider noch nicht sagen. Die definitive Auswertung sei ungefähr Mitte November abgeschlossen und basiere ebenfalls auf den Rückmeldungen der Anwohner. Ein weiterer Kritikpunkt dieser beim ersten Mal war, dass der Lärmmesser keine Daten registrierte, sondern nur den Lärmwert in Dezibel anzeigte.

«Lärmblitzer» als Alternative?

Wäre es deshalb nicht möglich, die Dezibel-Werte zu messen und gleichzeitig die Nummer der zu lauten Fahrzeuge zu registrieren und damit eine Art «Lärmblitzer» einzurichten? «Diesbezüglich ist die rechtliche Grundlage schwierig», sagt Schneider. Es gibt zahlreiche Elemente, die eine einheitliche Strafverfolgung von zu lauten Fahrzeugen komplex machen.

Ausserdem betont Schneider, dass es sich um eine Präventionsmassnahme zur Sensibilisierung handeln soll und nicht um eine Massnahme, um Dezibel-Sünder zu strafen.

(red.)

veröffentlicht: 21. Oktober 2020 10:52
aktualisiert: 21. Oktober 2020 10:52
Quelle: FM1Today

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