Vor einer Woche griff die Universität St.Gallen (HSG) durch und stellte zwei Professoren frei. Einer, Lars Dinkel, soll Teile seiner Doktorarbeit und Habilitation abgeschrieben. Der andere, Herbert Künzle, nahm Letztere als Habilitationsvater ab, schreibt das «St.Galler Tagblatt». Beide Namen wurden geändert, es gilt die Unschuldsvermutung.
Bei Künzle könnte nun aber gar von einer «Unschuldsüberzeugung» die Rede sein. Denn er, der zusammen mit Dinkel ein Institut der betriebswirtschaftlichen Abteilung leitete, geht nun in die Offensive.
Wie der «Nebelspalter» heute berichtet, hat Künzle die provisorische Freistellung angefochten. Er spricht von einer «Vernichtungskampagne» gegen seine Person, die nicht nur aufgrund seiner Rolle als Habilitationsvater von Dinkel unter Druck steht.
Drohung an Studierenden
Wie die «NZZ am Sonntag» Ende September schrieb, soll der Professor unter anderem mit einer privaten Beratungsfirma Forschungsgelder, die für die Universität St.Gallen vorgesehen waren, in seine eigene Tasche umgeleitet haben. Ausserdem gaben frühere Assistentinnen und Assistenten an, pro Tag teilweise bis zu zwölf Stunden oder mehr gearbeitet zu haben.
Nach jenem Artikel meldete sich ein Anwalt bei einem ehemaligen studentischen Mitarbeiter seines Instituts, der mit der «NZZ am Sonntag» gesprochen haben soll. Und forderte, die negative Berichterstattung «zu stoppen und für deren Nichtveröffentlichung zu sorgen». «Meine Klientschaft wird im Zusammenhang mit den vergangenen und allfälligen künftigen Pflichtverletzungen sämtliche zivil- und strafrechtlichen Schritte gegen Ihre Person prüfen und die gutdünkenden Schritte einleiten.» Eine Drohung.
Ein Institut hat keine Rechtspersönlichkeit
Doch an diese scheint sich Künzle nun nicht mehr erinnern zu können. Dem «Nebelspalter» sagt er: «Ich habe keinen Studenten und keinem Studierenden je gedroht. Und ebenso wenig hat ein Anwalt in meinem Auftrag an die Adresse der Studierenden geschrieben.» Er räumt zwar ein, dass es «ein vom Institut beauftragtes anwaltliches Schreiben an einen ehemaligen Mitarbeitenden» gebe, allerdings stehe das «in einem ganz anderem Zusammenhang».
Bloss: Ein Institut als solches hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, nur die HSG als Ganzes. Und diese war es nicht, die einen Anwalt beauftragte, um einem Studierenden zu drohen. Das erklärte die Universität Ende November auf Anfrage der Anwältin, die den besagten ehemaligen Studierenden vertritt. Das Schreiben liegt dieser Zeitung vor.
Wer sich oben auf dem Rosenberg umhört, stellt fest: Der Offensive Künzles werden kaum Chancen eingeräumt.