Biken erfreut sich grosser Beliebtheit. Die Förster der Waldregion 1 im Kanton St.Gallen stellen fest, dass immer mehr illegal – abseits von öffentlichen Wegen – gefahren wird. Dies habe negative Auswirkungen auf die Wildtiere. Nun sollen illegale Biker gebüsst werden (FM1Today berichtete). Das Netz und die Bike-Community reagieren unterschiedlich auf diese Bekanntmachung.
«Bravo», «Endlich», melden User auf Social Media. «Richtig so, dafür sind Wege da», fügt einer hinzu. Doch genau bei den Wegen beginnt für die Bike-Community das Problem: «Ist ein Wanderweg nun öffentlich oder nicht öffentlich?», fragt sich Marcel Schilliger, Präsident des Rad- und Mountainbike-Vereins Uzwil.
Querfahren ist ein No-Go
«Es ist unklar, welche Wege befahren werden dürfen und welche eben nicht», sagt Schilliger gegenüber FM1Today. Von den Vorwürfen, dass Biker in der Waldregion 1 vermehrt quer fahren, will er nichts wissen: «Das Querfahren ist ein No-Go in unserer Szene.» Es sei verantwortungslos und schlicht und einfach zu gefährlich. Daher sei ihm dieses Problem nicht bekannt.
«Was für sensibilisierende Massnahmen?»
In einem Schreiben erwähnt der zuständige Förster der Waldregion 1, dass im Vorfeld Sensibilisierungsarbeiten geleistet worden seien, um die Biker auf die Problematik hinzuweisen. Darauf reagiert ein User auf Social Media aber kritisch: «Was waren denn diese sensibilisierenden Massnahmen? Leider habe ich davon noch nichts gehört oder gesehen.»
Dies erwähnt auch Schilliger, einzig seien ihm unverhältnismässige Massnahmen aufgefallen: «Sie haben explizit Äste oder Zäune über die Wege gespannt», und bezieht sich damit auf die Forstarbeitenden in der Region. Zu Unfällen sei es glücklicherweise nicht gekommen. Der zuständige Forstwart der Waldregion 1 war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
50 Franken Busse
Die nächste Massnahme, die nun seitens der Behörden ergriffen wird, sind polizeiliche Kontrollen und Bussen. Laut Daniel Hug, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, ist noch unklar, wie die Kontrollen vonstatten gehen. Nur das Strafvolumen ist bekannt: Im Falle eines Verstosses wird eine Strafe von 50 Franken erhoben.