Auslöser des Vorstosses von Margit Benz, Kantonsrätin der Grünen, waren zwei Vorfälle mit Hunden in der Stadt St.Gallen. Es sei Zeit, sich Gedanken über die Wirksamkeit des St.Galler Wegs zu machen, schrieb sie. Das seit 2000 geltende kantonale Hundegesetz baue vor allem auf Eigenverantwortung.
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In der Antwort lehnt die Regierung eine Überarbeitung ab. Es gebe bereits «ein genügend griffiges Instrument, um wirksam gegen auffällige und gefährliche Hunde vorgehen zu können». Bei der Gesetzesrevision sei damals dem Thema «gefährliche Hunde» Rechnung getragen worden. Man habe bewusst auf rassespezifische Bewilligungen oder Verbote verzichtet.
Seit 2010 hat sich im Kanton St.Gallen die Zahl der Hunde von 27'087 auf 31'241 Tiere erhöht. Allein 2023 kamen 1000 Hunde neu dazu. 2014 wurden 232 Vorfälle mit Hunden registriert, 2023 waren es dann 376. Viele Vorfälle würden aber gar nicht gemeldet, merkte die Regierung an.
Bei den Regelungen für das Halten von Hunden gibt es in der Schweiz ein kantonales Wirrwarr. Zuletzt 2010 hatten National- und Ständerat ein nationales Hundegesetz versenkt.
Im Gegensatz zum Kanton St.Gallen existiert im Thurgau eine Ausbildungspflicht: «Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen», heisst es dort seit 2023 im Gesetz.
(sda/red.)