Der Thaler Gemeinderat hat ein eigenes Hundereglement erlassen: Gemäss diesem gehören die Hunde zukünftig in Naturschutzgebieten, auf öffentlichen Seeuferwegen, in Wäldern und an Waldrändern während der Brut- und Setzzeit sowie im Landschaftspark Wartegg an die Leine. Ausserdem dürfen die Hunde nicht mehr in die Badis.
Das Reglement soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten, sofern das fakultative Referendum unbenützt bleibt. Wie «Der Rheintaler» schreibt, kann das Hundereglement bis zum 9. November im Rathaus Thal eingesehen werden.
Ausserdem wird bei der Hundesteuer nicht mehr zwischen Hofhunden und «normalen» Hunden unterscheiden. Die Steuer wird für alle gleich hoch. Nur Blindenführ- und Behindertenhunde sind von der Steuerpflicht befreit.