Die Einführung von Uber in der Stadt St.Gallen wirft weiterhin hohe Wellen. Bereits jetzt kooperiert Uber mit lizenzierten Taxiunternehmen und kann so seine Dienste auch in St.Gallen anbieten.
Mit der Einführung des neuen Taxireglements 2025 stehen die Lichter für Uber dann definitiv auf Grün in St.Gallen. Das gefällt längst nicht allen. Eine Unterschriftensammlung für ein Referendum scheiterte jedoch unlängst.
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Angestellt oder nicht: Das ist hier die Frage
Neben Taxiunternehmen gibt es auch kritische Stimmen aus der Politik. Zankapfel ist die Frage der Selbstständigkeit von Fahrerinnen und Fahrern, die für Uber arbeiten. Der Techkonzern unterlasse systematisch Sozialleistungen, wird Uber vorgeworfen. Dies, weil Uber seine Fahrerinnen und Fahrer nicht als Angestellte beschäftigt, sondern als selbstständige Unternehmende.
Der Fahrdienst stellt sich jeweils auf den Standpunkt, nur die Plattform zwischen Kunden und Fahrern bereitzustellen. Das Bundesgericht hat jedoch wiederholt klargemacht, dass Uber-Fahrer nicht selbständig erwerbend sind. SP-Kantonsrätin Eva Lemmenmeier möchte nun aber – bevor der Fahrdienst in St.Gallen im Januar komplett zugelassen wird – Klarheit in dieser Frage schaffen.
Wie geht der Kanton mit Uber um?
Lemmenmeier hat eine Einfache Anfrage an die Regierung eingereicht. Sie befürchtet, dass auch ‹selbständige› Taxifahrerinnen und -fahrer ihre Dienste über Uber anbieten werden. Im neuen Taxireglement der Stadt gebe es zu arbeitsrechtlichen und sozialversicherungstechnischen Aspekten keine Regelungen.
Diese seien kantonal verankert. Deshalb möchte sie vom Kanton wissen, wie dieser mit dem arbeitsrechtlichen Dilemma umgehen will und ob allenfalls schon Regelungen bestünden. Eine Antwort steht noch aus.