«Es ist sehr schade.» Der Frust ist Daniel Stucki, Präsident des Steinacher Schützenvereins, anzuhören. Ende dieses Jahres hätte der Verein sei 60-jähriges Bestehen feiern können. Statt einer Feier kommt es aber zur Auflösung. Seit Jahren schon kämpfe der Verein mit den üblichen Problemen, die vielen Vereinen zu schaffen machen: Überalterung, mangelnder Nachwuchs und veraltete Infrastruktur.
Schiessen nur noch sonntags möglich
Das Fass zum Überlaufen gebracht hat nun aber genau ein Streit um Letzteres. Konkret geht es um die Schiessanlage in Steinach. Das Schützenhaus gehört der Gemeinde. Das Land, auf dem sich der Scheibenstock, also die Zielscheiben, befindet, gehört einem Anwohner. Dieser stellt das Land gegen eine Entlöhnung der Gemeinde zur Verfügung.
Die Gemeinde ist verpflichtet, Schiessmöglichkeiten für das dreimal jährlich stattfindende obligatorische Bundesschiessen zur Verfügung zu stellen. Wie Stucki erzählt, scheint sich die Situation aber verkompliziert zu haben. Im Zentrum: Offenbar ein Zwist zwischen dem Anwohner, dem das Land gehört, und der Gemeinde Steinach. Worum es dabei konkret geht, ist unklar. Klar ist aber, als Folge machte der Landbesitzer einen gut 70 Jahre alten Grundbucheintrag geltend, der besagt, dass nur sonntags geschossen werden darf. Die Gemeinde muss diese Bestimmung durchsetzen.
«Für uns kommt das aber einem Schiessverbot gleich», sagt Stucki. «Wir können und wollen nicht nur am Sonntag schiessen.» Somit sei nur die Auflösung geblieben. Dabei sei er auch weniger auf den Landbesitzer sauer, fühle sich aber von der Gemeinde im Stich gelassen, erklärt Stucki. Immerhin habe die Gemeinde die Verpflichtung von Rechts wegen, für das obligatorische Schiessen einen Schützenstand bereitzustellen.
Steinacher kommen in Goldach unter
Eine Kritik, die die Gemeinde zurückweist. «Grundsätzlich wäre es möglich, am Sonntag zu schiessen, und es wären sicher auch Kompromisse möglich gewesen», sagt Michael Aebisegger, Gemeindepräsident von Steinach. Von Zwist und Streit zu reden, hält er denn auch für übertrieben. Zur Auflösung des Vereins glaubt er denn auch, dass etwa die Nachwuchsprobleme viel mehr ins Gesicht fallen würden, als die Möglichkeit zu schiessen.
Weiter erklärt er, dass die Gemeinde der Verpflichtung, einen Schiessstand zu betreiben, nach wie vor nachkomme – halt eben unter der Voraussetzung, dass nur sonntags geschossen werden darf.
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Einen Lichtblick gibt es aber für den Verein. Die Mitglieder werden in den Schützenverein Goldach integriert und können künftig die dortige Schiessanlage nutzen. Der Verein konnte in der nahe gelegenen Gemeinde bereits erste Trainings durchführen. «Für unsere Mitglieder ist das eine gute Lösung», so Stucki. «Die Anlage ist sehr gut und es macht für uns vieles einfacher. Wir sind sehr dankbar, dass wir in Goldach schiessen können.» Trotzdem: Dass es überhaupt soweit kommen musste, sei bedauerlich. «Das Schützenhaus in Steinach war ein schöner Ort. Und wir hatten nicht den Eindruck, dass wir jemanden dort stören.»