Ostschweiz

Täter wird verurteilt, ist aber schuldlos

Täter wird verurteilt, ist aber schuldlos

09.05.2019, 15:45 Uhr
· Online seit 09.05.2019, 15:27 Uhr
Der 44-jährige Schweizer, der im August 2017 einen 22-jährigen Mann vor dem Starbucks in St.Gallen niederstach, wird der schuldlosen vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht hat eine stationäre Therapie angeordnet. Für die Familie war die Verhandlung nur schwer zu ertragen.
Marc Sieger
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Unvermittelt und ohne Grund stach der 44-jährige St.Galler am 4. August 2017 vor dem Starbucks in St.Gallen auf einen jungen Mann ein. Dieser verstarb kurz darauf an den Verletzungen. Am Donnerstag stand der Täter vor Gericht. Die Anklage lautete Mord, allerdings schuldlos. Dies, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat an schweren Wahnvorstellungen litt, ausgelöst durch eine paranoide Schizophrenie. Bei seiner ersten Einvernahme gab der Täter an, er sei von ehemaligen Schönheitsköniginnen und besorgten Müttern beauftragt worden, einen Händler von brutalen Sexfilmen aus dem Verkehr zu ziehen.

«Wusste nicht mehr, was ich tat»

Beim Prozess am Donnerstag war von der geistigen Verwirrung des Mannes nicht mehr viel zu merken. Er wirkte ruhig und gefasst und gab auf die Fragen des Richters klare Antworten. Nur wenn er auf Details zu seiner Tat zu sprechen kam, wurde die Stimme brüchig. Er bereue es sehr, was er getan habe, sagte der Angeklagte. «Ich war so verwirrt, dass ich nicht mehr wusste, was ich tat.» Die Situation sei eskaliert. «Es war eine schreckliche und absurde Tat», sagte der Mann vor Gericht.

Am Donnerstag wurde darüber befunden, wie die Schizophrenie des Angeklagten behandelt wird, und ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Feststellung des schuldlosen Mordes, und dass der 44-Jährige zu einer stationären Therapie in einer Psychiatrie untergebracht wird.

Quelle: FM1 Today

«Erschreckende Gefühlskälte und krasser Egoismus»

Auch wenn der Angeklagte wegen seiner paranoiden Schizophrenie zu keiner Schuld fähig sei, an der Abscheulichkeit seiner Tat ändere das nichts, sagt die Staatsanwältin. Der 44-Jährige habe seine Tat von langer Hand geplant und schliesslich vorsätzlich zur tödlichen Attacke angesetzt. «Dies lässt auf eine erschreckende Gefühlskälte und krassen Egoismus schliessen», sagte sie.

Dem widersprach der Verteidiger. Sein Mandant sei zum Zeitpunkt der Tat nicht er selbst gewesen. Ausserdem habe sich der Zustand seines Mandanten, seit er in psychiatrischer Behandlung ist und regelmässig Medikamente einnimmt, stark verbessert. Der Verteidiger plädierte daher auf einen offenen Vollzug, um dem Angeklagten die Chance zu ermöglichen, sich bald wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Gericht entscheidet auf schuldlose vorsätzliche Tötung

Das Gericht sprach den 44-Jährigen der schuldlosen vorsätzlichen Tötung schuldig. Zwar sei die Tat «brutal, schockierend und völlig sinnlos» gewesen, so der Richter, der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt aber nicht fähig gewesen, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden. Die Skrupellosigkeit, die zu einer Verurteilung wegen schuldunfähigen Mordes geführt hätte, sei nicht gegeben. Der Täter habe im Wahn gehandelt.

Das Gericht ordnete eine stationäre Therapie an. Diese dauert im Minimum fünf Jahre. Erst nach Ablauf der Zeit kann der 44-Jährige ein neues Gutachten verlangen. Aufgrund dessen kann festgestellt werden, ob der Vollzug allenfalls geöffnet wird.

«Familie wurde zerstört»

Der Vater und der Bruder des Opfers, die der Verhandlung ebenfalls beiwohnten, brachen immer wieder in Tränen aus. Als der Täter zu einer Entschuldigung an die Familie ansetzte und sich zu den beiden wandte, musste sich der Vater des Opfers abwenden.

Die Familie, vertreten durch einen Anwalt, machte eine Zivilklage geltend. Insgesamt 166'000 Franken Genugtuung forderte die Familie. Der Anwalt der Familie sagte, der Täter habe mit seiner sinnlosen Tat die Familie zerstört. Der Vater des Opfers sei mittlerweile selbst in psychischer Behandlung. Das Opfer habe durch seine Arbeit wesentlich zum Lebensunterhalt der Familie beigetragen. Da dieses Gehalt nun wegfalle, sei eine Genugtuung das Mindeste für die Familie. Die Zivilklage wurde vom Gericht gutgeheissen, der Täter muss der Familie 166'000 Franken zahlen.

Der Angeklagte sass während der ganzen Verhandlung beinahe regungslos auf seinem Stuhl – die Füsse in Fesseln, die Arme verschränkt. Auch wenn er reuig zu sein schien, die Schilderung des Richters, wie die Tat abgelaufen war, verfolgte er mit starrem Blick geradeaus und machte einen unbeteiligten Eindruck.

veröffentlicht: 9. Mai 2019 15:27
aktualisiert: 9. Mai 2019 15:45
Quelle: mas

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