Quelle: TVO
Die beiden angeklagten Staatsanwälte hatten in einer ersten Phase die Leitung des Verfahrens zum Tötungsdelikt in Kümmertshausen, einem der aufwendigsten Prozesse der Thurgauer Justizgeschichte. Sie waren allerdings bereits 2015 vom Fall abgezogen worden. Danach wechselten sie die Stelle.
Einer der Beschuldigten im Fall Kümmertshausen hatte gegen die beiden Staatsanwälte Strafklage eingereicht. In der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Frauenfeld ging es letztlich um drei Punkte: Der Vorwurf der Urkundenfälschung wurde mit einem Satz begründet, der bei einer Befragung nicht protokolliert worden sei.
Beim mehrfachen Amtsmissbrauch geht es um eine Telefonüberwachung, bei der Personen abgehört wurden, für die keine Genehmigung vorlag. Dabei war unter anderem ein Telefongespräch der Tochter des Beschuldigten mit dessen Anwalt. Später tauchten die aus der Überwachung gewonnenen Informationen in den Verfahrensakten auf.
Weiter soll eine Vernehmung durchgeführt worden sein, obwohl die beiden Staatsanwälte gewusst hätten, dass ein früherer Pflichtverteidiger wieder eingesetzt worden war.
Unbequeme Störer
Zu einem ersten Schlagabtausch zwischen den Parteien kam es kurz nach Beginn der Verhandlung: Der Verteidiger warf der Gegenpartei vor, es gehe ihr vor allem um eine Abrechnung gegenüber dem Staat Thurgau. Der Rechtsvertreter des Privatklägers entgegnete, man wolle «die unbequemen Störer weghaben».
Der ehemalige Staatsanwalt erklärte zu Beginn der Verhandlung, er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. An Details könne er sich nicht mehr erinnern. Bei der Befragung durch den vorsitzenden Richter machte er dann aber keine weiteren Aussagen mehr.
Der Vertreter der Anklage forderte für die ehemalige Staatsanwältin und den früheren Staatsanwalt je eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Für ihn sind die Vorwürfe belegt.
Im Zentrum stehen die Informationen aus der missbräuchlichen Telefonüberwachung, die in die Fallakten aufgenommen wurden. Das Material sei verwendet worden, um dem Beschuldigten Schaden zuzufügen, sagte der anklagende Staatsanwalt. Der Rechtsvertreter des Klägers verlangte, «wenn Machtträger sich nicht an das Gesetz halten, muss dies Konsequenzen haben».
Vorwürfe nicht belegt
Der Verteidiger des ehemaligen Staatsanwalts forderte einen Freispruch. Auch der Gewissenhafteste sei nicht vor Fehlern gefeit, stellte er fest. «Aber nicht jeder Fehler ist strafrechtlich relevant.» Für ihn sind die Vorwürfe nicht belegt. So stelle sich die Frage, ob der angeklagte Staatsanwalt den Satz, der nicht protokolliert worden sei, überhaupt gehört habe.
Bei der Telefonüberwachung sei nicht klar, wann die unzulässigen Informationen zu den Verfahrensakten genommen worden seien. Ab 2015 habe sich sein Mandant im Ausstand befunden. Das Urteil folgt dann am 17. Mai.
(sda/mma)