Quelle: TVO
Die beiden Staatsanwälte leiteten das Verfahren zum Tötungsdelikt in Kümmertshausen, einem der aufwendigsten Prozesse im Kanton Thurgau der letzten Jahre. Wegen der Vorwürfe, die nun vor Bezirksgericht geklärt werden, mussten sie vom Fall abgezogen werden. Sie wechselten danach die Stelle.
Im Fall Kümmertshausen mit seinen verschiedenen Nebensträngen, in denen es auch um Drogen- und Menschenhandel ging, gab es mehrere Entscheide des Bundesgerichts zum Verfahren. Sie betrafen teilweise auch die beiden Staatsanwälte. Gegen sie reichte einer der Beschuldigten Strafklage ein, die nun vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verhandelt wird.
St.Galler Staatsanwalt eingesetzt
Bei den Vorwürfen geht es unter anderem um einen Satz, der bei einer Befragung nicht protokolliert worden sei. Ein weiteres Thema ist die Frage, ob eine Vernehmung durchgeführt wurde, obwohl die beiden Staatsanwälte gewusst hätten, dass ein früherer Pflichtverteidiger wieder eingesetzt worden war.
Weiter wird ihnen vorgeworfen, dass bei einer Telefonüberwachung Personen abgehört wurden, für die keine Genehmigung vorlag. Ein Teil der daraus gewonnenen Informationen konnte danach vor Gericht nicht verwendet werden.
Urteil Mitte Monat erwartet
Das Bezirksgericht Frauenfeld hatte eine erste Anklageschrift eines ausserordentlichen Staatsanwalts aus St.Gallen im Frühjahr 2022 für eine Nachbesserung zurückgewiesen. Nun ist ab Dienstag ein mehrtägiger Prozess geplant. Das Urteil wurde für den 17. Mai angekündigt.
(sda/mma)