Quelle: tvo
Die Bilder von abgemagerten und verendeten Pferden erschütterten 2017 die ganze Schweiz. Ein Bauer vernachlässigte seine Tiere, zwölf starben. Anfang August 2017 wurde der Hof des Beschuldigten geräumt, und die Pferde wurden anschliessend versteigert. Seit Oktober 2020 ist das unbefristete Tierhalteverbot für den ehemaligen Pferdehändler aus Hefenhofen TG rechtskräftig.
Bauer muss sich vielen Vorwürfen stellen
Gut fünf Jahre nach dem grausigen Fund, erhebt die Thurgauer Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn sowie weitere Personen beim Bezirksgericht Arbon. Bei den anderen Personen handle es sich um Mitbeteiligte, die beispielsweise geholfen hätten, die Tiere zu verladen, erklärt Oberstaatsanwalt Marco Breu auf Anfrage.
Die Liste der Tatbestände, derer der Bauer beschuldigt wird, ist lang. Gemäss Anklageschrift werden dem Beschuldigten für den Zeitraum ab September 2013 und teilweise bis zum Juni 2019 die Tatbestände der mehrfachen Tierquälerei, der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Tierseuchengesetz sowie der Tatbestand der gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz vorgeworfen.
22 Seiten mit Vorwürfen zur Tierquälerei
Wie die Thurgauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilt, beschäftigt sich die Anklage als Hauptelement auf 22 Seiten mit zahlreichen Vorwürfen von Tierquälereien im Bereich der Pferde-, Schaf-, Hunde-, Hühner-, Schweine- und Rinderhaltung. Zentrale Anklagepunkte sind diejenigen der ungenügenden Pflege, der nicht artgerechten Haltung sowie des vorschriftswidrigen Transportes, aber auch der nicht tierschutzkonformen Tötung von Tieren.
Des Weiteren werden dem Beschuldigten gemäss Anklageschrift die mehrfache Gefährdung des Lebens, ein Hausfriedensbruch wie auch Urkunden-, Ehrverletzungs-, Strassenverkehrs- und ausländerrechtliche Delikte vorgeworfen.
Über sechs Jahre Haft und 20 Jahre Berufsverbot gefordert
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 3'500 Franken. Ebenso werde zwecks Vermögensabschöpfung eines deliktisch erlangten Gewinns (Anmerkung Redaktion: Geld, welches unrechtmässig verdient wurde und jetzt wieder zurückbezahlt werden muss) eine Ersatzforderung von 19'200 Franken beantragt. Zusätzlich verlangt die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot im Bereich der Tierhaltung.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
(red.)