Er ist wohl einer der begabtesten Baumeister im Tierreich: der Biber. Das Nagetier sorgt mit seinen Bauten aber vor allem bei Bauern für Unmut. Er überflutet Äcker, verstopft Entwässerungssysteme und knabbert Zuckerrüben an.
Während vor rund hundert Jahren der Biber in der Schweiz fast komplett ausgerottet war, konnte er mittlerweile wieder erfolgreich angesiedelt werden. Fast 5000 Exemplare leben nun wieder in der Schweiz.
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Nun will Bundesrat Albert Rösti dem Biber aber an den Pelz. Mit der neuen Verordnung, die er in die Vernehmlassung schickte, will er nicht nur den Wolf zum Abschuss freigeben, sondern eben auch den Biber. Kantone könnten einzelne Biber präventiv schiessen.
Zu komplex und unübersichtlich
In der Biberhochburg Thurgau hält man von Röstis Plänen aber wenig, wie die Antwort der Regierung auf die Vernehmlassung zeigt. Zwar begrüsst der Kanton grundsätzlich die Stossrichtung für die Regulation der Tiere. Doch dann kommt das dicke Aber.
Die Thurgauer Regierung bemängelt zum einen, dass die Vorlage zu komplex und unübersichtlich sei – und das ist nur die Spitze der Kritik. Danach holt der Kanton zum Rundumschlag aus. Die Vorlage sei aufgeblasen. Gemäss der Regierung gehe sie teilweise weit über die Vorschläge aus den Kantonen hinaus.
Grenze zu tief angesetzt
Weiter mosern die Thurgauer, dass die Schwellenwerte für Abschüsse beim Wolf wie auch beim Biber zu tief angesetzt sind. Beim Wolf befürchtet die Thurgauer Regierung, dass mit den tiefen Abschussanforderungen und den ebenfalls tief angesetzten Mindestbeständen an Wolfsrudel die Alpenkonvention nicht mehr eingehalten werden könne. Diese sieht im Alpenraum rund 20 Rudel in guter Verteilung vor.
Auch beim Biber seien die Abschussvoraussetzungen zu tief angesetzt. Befürchtet wird, dass es dadurch zu biberfreien Gebieten kommen könnte. Die Regierung begründet dies gleich mit einem Beispiel. So wird in der neuen Verordnung ein Rückstau in landwirtschaftliche Drainagen als erheblicher Schaden eingestuft. In flachen Regionen wie beispielsweise der Thurebene würde so praktisch jeder Biber zum «Problemtier» werden, heisst es in der Antwort. Die Abschussforderungen würden so massiv steigen und der Kanton so unter Druck gesetzt.
Bund soll nicht knausern
Zudem wird seitens Kanton ebenfalls die finanzielle Entschädigung durch den Bund bemängelt. Während sich beim Wolf der Bund nämlich mit 80 Prozent an den Kosten für Wolfsschäden und Präventionsmassnahmen beteiligt, sind es bei Biberschäden maximal ein Drittel der Kosten.
Dies sei «nicht nachvollziehbar». Volkswirtschaftlich hätten die Biberschäden eine ebenso grosse Bedeutung. Beide Schadentypen werden durch auf Bundesebene geschützte Tierarten verursacht, und daher müsse sich der Bund auch angemessen daran beteiligen.