Die Textilfabrik Raduner & Co. AG veredelte im thurgauischen Horn über Jahrzehnte Stoffe. Dabei wurde der Boden des unmittelbar am Bodensee gelegenen Firmengeländes mit giftigen Chemikalien, vor allem chlorierten Kohlenwasserstoffen, verseucht.
Was gesetzlich klar geregelt ist, ist im Fall des Raduner-Areals umstritten. Der ehemalige Verwaltungsratspräsident der Textilfabrik verlangte mit einer sogenannten Kollokationsklage, dass die Forderungen des Kantons wegen diesen Altlasten im Konkurs der Raduner gestrichen würden.
Nun hat das Bezirksgerichts Arbon die Kollokationsklage vollumfänglich abgewiesen, wie das Thurgauer Amt für Umwelt am Donnerstag mitteilte. Zudem bestätigt das Gericht die Konkursforderung des Kantons Thurgau im Umfang von über 15 Millionen Franken für die Kosten der Altlastensanierung auf den ehemaligen Liegenschaften der Raduner & Co. AG.
Die Klägerin habe alle Gerichtskosten zu tragen und dem Kanton eine Entschädigung für seine Anwaltskosten zu zahlen, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.