Ostschweiz

Zwei Staatsanwälte müssen jetzt selbst vor Gericht antraben

Fall Kümmertshausen

Zwei Staatsanwälte müssen jetzt selbst vor Gericht antraben

· Online seit 13.04.2023, 20:17 Uhr
Im Fall Kümmertshausen beginnt bald das nächste Kapitel. Im Mai stehen zwei ehemalige Staatsanwälte vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung. Die neusten Entwicklungen im Mega-Fall.
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Die eigentliche Tat liegt fast 13 Jahre zurück, doch noch immer beschäftigt sich die Thurgauer Justiz mit dem «Fall Kümmertshausen». Im November 2010 wurde der 54-jährige IV-Rentner Peter G. überfallen und erstickt.

Danach entwickelt sich der Fall zum kompliziertesten und aufwändigsten Sachverhalt in der Thurgauer Kriminalgeschichte. Im Rahmen der Ermittlungen stösst die Polizei auf eine Gruppierung aus türkisch-kurdischen Kreisen. Insgesamt 14 Beschuldigte mussten sich für diverse Delikte, darunter Drogenhandel, Erpressungen und Menschenschmuggel, verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Thurgau ist offenbar überfordert mit den extrem aufwändigen Ermittlungsarbeiten. Das Bundesgericht setzte die zwei zuständigen Staatsanwälte wegen «schwerwiegenden Fehlern» vom Fall ab.

Deswegen müssen im Mai die beiden Staatsanwälte vor dem Bezirksgericht Frauenfeld erscheinen. Ihnen wird Amtsmissbrauch sowie Urkundenfälschung vorgeworfen. Eine Anklageschrift liegt TVO noch nicht vor. Das geforderte Strafmass sowie die Anklagepunkte sind deshalb nicht bekannt.

Der erste Verhandlungstag ist für den 8. Mai angesetzt. Was Rechtsexperten zum Fall sagen, siehst du oben im Beitrag von TVO.

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veröffentlicht: 13. April 2023 20:17
aktualisiert: 13. April 2023 20:17
Quelle: TVO

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