Da der Briefkasten oder die Paketbox in den Augen der Post ein sicherer Ort ist, gilt das dort deponierte Paket als «korrekt zugestellt». Das schreibt das Unternehmen auf Anfrage der Today-Redaktion.
Offene Briefkästen gelten als korrekt zugestellt
Die korrekte Zustellung gilt auch dann, wenn das Ablagefach öffentlich zugänglich ist und jeder und jede dieses öffnen kann. Einer Leserin wurde genau das bereits mehrmals zum Verhängnis: Sie berichtet über gestohlene Pakete. Ein Versandhaus zeigte sich nachsichtig und bezahlte ihr den Verlust, bei einer anderen Bestellung blieb sie selbst auf den Kosten sitzen.
Für die Post sei klar: «Jedes gestohlene Paket ist eines zu viel.» In einem solchen Fall empfiehlt die Post, die Pakete möglichst kurz im Briefkasten oder unbeaufsichtigt vor der Haustüre stehenzulassen. Zudem lassen sich die Sendungen über die Post-App steuern. So können Empfängerinnen und Empfänger Pakete umleiten und an einem gewünschten Ort abholen oder deponieren lassen, beispielsweise in der Garage, auf dem Sitzplatz oder im Gartenhaus.
Bei Verlust: Anzeige erstatten
Falls doch ein Paket verloren geht, empfiehlt die Post sie zu kontaktieren. In der App wird allerdings geraten: «Bitte setzen Sie sich mit dem Absender in Verbindung.» Falls sich der Verdacht eines Diebstahls erhärtet, sollen Empfängerinnen und Empfänger Anzeige erstatten und den Verlust der Versicherung melden.
Die Anzahl verschwundener Pakete stagniere, es gebe keine Zunahmen, schreibt die Post in einem Statement. Zudem befinde sich die sogenannte Verlustquote bei Paketen «im untersten einstelligen Promillebereich». Im Jahr 2022 hat die Post 194 Millionen Pakete befördert. Somit sind selbst mit einem Promille gerechnet über 190'000 verloren gegangen.