In der St.Galler Innenstadt wurde am Abend des Ostersonntags fast jeder und jede nach dem Grund des Aufenthalts gefragt, folgte keine plausible Erklärung, wurden Wegweisungen verteilt. Die St.Galler Stadtpolizei wollte so eine erneute Krawallnacht verhindern. Rund 650 Personen wurden weggewiesen.
Kritik an Wegweisungen
Die Wegweisungen von 30 Tagen bedeuten, dass sich die betroffenen Personen nicht in der Stadt aufhalten dürfen. Allerdings stellte die Polizei klar, dass Aufenthalte im Bezug auf die Arbeit und die Schule oder wichtige Besorgungen erlaubt seien.
Nach den Wegweisungen kritisierten Betroffene das Vorgehen der Polizei. Die Wegweisungen seien teilweise zu unrecht erteilt worden.
Quelle: FM1Today
Auch von Seiten der Politik und Rechtsexperten bildete sich Druck. Die Polizei war deswegen bereit, Wegweisungen aufzuheben, wenn diese unbegründet waren. Weggewiesene mussten sich dafür melden und glaubhaft erläutern können, dass sie mit dem Gewaltaufruf nichts zu tun hatten.
An 19 Wegweisungen wird festgehalten
«Bislang haben sich 114 Personen bei uns gemeldet», sagt Dionys Widmer, Mediensprecher der Stadtpolizei St.Gallen, auf Anfrage. In drei Fällen sei es um eine Auskunft bezüglich einer Wegweisung gegangen. «In 19 Fällen wurde an der Wegweisung festgehalten und bei 91 Personen wurde die Wegweisung wieder aufgehoben.» Eine Eingabe sei noch pendent.
Beim St.Galler Sicherheits- und Justizdepartement sind auf dem Rechtsweg bisher rund 25 Rekurse zu Wegweisungen eingegangen. Rund 20 dieser Wegweisungen wurden jedoch bereits von der Polizei zurückgezogen.
Betroffene können Anspruch auf Schadenersatz erheben
Bei den fünf verbliebenen laufen gemäss Generalsekretär Hans-Rudolf Arta die Abklärungen. Es könne sein, dass die Polizei auch in diesen Fällen die Wegweisung zurückzieht.
«Die Wegweisung hat keine aufschiebende Wirkung. Das heisst, die betroffenen fünf Personen müssen sich an die Wegweisung halten», sagt Arta. Sollte der Rekursentscheid aber zu ihren Gunsten fallen, könnten die Betroffenen Anspruch auf Schadenersatz erheben.
Ruhe in St.Galler Innenstadt eingekehrt
Im Fall der Wegweisungen wird zweigleisig gefahren. Einerseits ist es Betroffenen möglich, ihre Wegweisung von der Stadtpolizei St.Gallen prüfen und allenfalls aufheben zu lassen. Zusätzlich können Betroffene die Wegweisung auf dem Rechtsweg beim Kanton anfechten.
Seit Ostern ist es mehrheitlich ruhig geblieben in der St.Galler Innenstadt. Zuletzt wurde am vorletzten Freitag zu Gewalt aufgerufen, Ausschreitungen gab es dann aber keine. Rund 40 Personen wurden angehalten, die meisten hatten gemäss Stadtpolizei eine Wegweisung missachtet. Ob die Öffnung der Bar- und Restaurantterrassen die Situation wieder verschärft, kann die Stadtpolizei St.Gallen nicht abschätzen, wie es auf Anfrage heisst.
(abl)