Der Grosse Rat verabschiedete am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz in erster Lesung. Anspruch auf finanzielle Entschädigung von je 25'000 Franken haben Personen, denen im Zeitraum zwischen 1940 bis 1980 in psychiatrischen Kliniken im Kanton Thurgau aktenkundig Testpräparate verabreicht wurden. Allfällige Erben sind ausgeschlossen.
In der psychiatrischen Klinik Münsterlingen wurden in jener Zeit nicht zugelassene Prüfsubstanzen an meist unwissende Patientinnen und Patienten verabreicht. Verantwortlich dafür war der Psychiater Roland Kuhn, der als Entdecker des ersten Antidepressivums gilt. Er testete die Substanzen im Auftrag der Pharmaindustrie.
Der Basler Pharmakonzern Novartis beteiligt sich als Nachfolger der damaligen Firmen mit 4 Millionen Franken an den Solidaritätsbeiträgen.
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(sda/red.)