Er hat am Mittwoch sein Anfang Jahr skizziertes Sparprogramm konkretisiert – und will dabei wie angekündigt auch bei den gebundenen Ausgaben ansetzen. Zusätzlich zum 2-Milliarden-Franken-Sparpaket im nächsten Jahr sollen mittelfristig weitere Milliarden eingespart werden. Ohne diese Massnahmen könne die gesetzlich verankerte Schuldenbremse nicht eingehalten werden, schrieb der Bundesrat.
Der Bundeshaushalt weist laut der Landesregierung ab 2025 trotz der bereits kommunizierten Massnahmen strukturelle Defizite von über einer Milliarde Franken auf. Da fast zwei Drittel der Bundesausgaben gesetzlich gebunden sind, will der Bundesrat jetzt Gesetzesänderungen in die Wege leiten, um den Bundeshaushalt auf breiterer Basis gesunden zu lassen.
Reaktion auf Kita-Vorlage
So soll beispielsweise der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) – befristet auf fünf Jahre – um 250 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Eine Ventilklausel soll dafür sorgen, dass die ALV bei einer starken Zunahme der Arbeitslosigkeit aufgrund der Kürzung nicht in eine finanzielle Schieflage gerät, wie der Bundesrat schreibt.
Weiter will die Regierung beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer ansetzen und diesen mindestens um 0,7 Prozentpunkte auf 20,5 Prozent senken. Dies entspricht rund 200 Millionen Franken. Hintergrund ist eine im Parlament hängige Vorlage zur Kita-Finanzierung, die den Bund ab 2025 gegen 800 Millionen Franken pro Jahr kosten würde. Der Bundesrat lehnt das Vorhaben ab.
Als weitere Sparmassnahme will der Bundesrat die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds befristet für drei Jahre um mindestens 150 Millionen pro Jahr kürzen. Dies kann ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden. Dabei soll der geplante Ausbau der Infrastruktur laut der Regierung nicht infrage gestellt werden.
Weitere Sparpakete angezeigt
Die Vernehmlassungsvorlage ist für den Juni geplant. Massnahmen in der AHV – insbesondere im Bereich der Witwenrenten – sollen mit einer separaten Vorlage an die Hand genommen werden und den Bundeshaushalt ab 2026 entlasten, wie der Bundesrat schreibt. Die konkreten Massnahmen würden vom Innendepartement erarbeitet.
Handlungsbedarf besteht in Zusammenhang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Um die Ungleichbehandlung von Witwern gegenüber Witwen zu beseitigen, sollen insbesondere die Witwenrenten in Anlehnung an die heutige Regelung für Witwer befristet werden.
Grundsätzlich sollen künftig Witwen und Witwer nur noch so lange Anspruch auf eine Rente haben, bis ihr jüngstes Kind 25 Jahre alt ist. Zudem werden Anpassungen bei den Kinderrenten für Pensionierte geprüft. Übergangsfristen für bestehende Renten sollen eine möglichst sozialverträgliche Umsetzung erlauben.
Auch falls all diese Massnahmen greifen würden, reicht dies laut dem Bundesrat nicht, um die strukturellen Defizite vollständig und nachhaltig zu beseitigen. Grund sind unter anderem die Entwicklungen bei der AHV und bei den Prämienverbilligungen, aber auch die Mehrausgaben für die Armee. Das dürfte spätestens ab 2025 weitere Bereinigungsmassnahmen nötig machen, wie der Bundesrat schreibt.
(sda/gin)
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